Fluglinien dürfen Beförderung von betrunkenen Passagieren verweigern
Angetrunkene Fluggäste mit entsprechendem Verhalten haben keinen Anspruch auf Beförderung in einem Flugzeug. Das hat das Amtsgericht Frankfurt/Main entschieden. Die Klage zweier Kunden gegen eine Fluglinie auf Entschädigung und Schadenersatz wurde damit zurückgewiesen.
Dieses Urteil dürfte auch für Flüge zwischen Deutschland und Mallorca interessant sein, weil hier besonders im Sommer gehäuft Fälle von vor allem jungen angetrunkenen Passagieren vorkommen.
In dem in Frankfurt vorliegenden Fall hatte das Ehepaar einen Flug von Bogotá nach Stuttgart gebucht und war unmittelbar nach dem Betreten der Maschine mit einem der Flugbegleiter aneinandergeraten. Als der Kapitän beide aufforderte, das Flugzeug zu verlassen, wurde die alkoholisierte Ehefrau handgreiflich und packte den Kapitän am Revers. Beide mussten anschließend auf dem Flughafen zurückbleiben.
Laut Urteil war das Verhalten des Paares „geeignet, um die Luftsicherheit zu gefährden“. Vor diesem Hintergrund habe der Kapitän „ermessensfehlerfrei“ seine Polizeigewalt an Bord ausgeübt und den Fluggästen die Beförderung verweigert. Dabei sei es auch um eine mögliche Eigengefährdung der angetrunkenen Frau gegangen.
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