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Geldstrafen bei Verstoß gegen die Maskenpflicht

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Verstoß gegen die Maskenpflicht
Verstoß gegen die Maskenpflicht: Für solche Unbelehrbaren, wie den Herrn im weißen Hemd, wird es kommenden Montag teuer

Die Geldstrafen für das Nichttragen von Masken betragen 25, 50 und 100 Euro und gelten ab Montag

Die lokale Polizei aller Gemeinden der Balearen hat bereits die Anweisungen der Regierung erhalten, wie sie im Falle eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht zu handeln hat. Die Bußgelder können je nach den Umständen 25, 50 oder maximal 100 Euro betragen und werden je nach Schwere des Verstoßes festgelegt. Das liegt zum großen Teil auch im Ermessen des Beamten der Policía Local.

Die Strafen werden in jedem Fall ab kommenden Montag, den 20. Juli durchgesetzt. Bis dahin wird die Aufgabe der Polzisten darin bestehen, die mutmaßlichen Maskensünder über das Ausmaß und die Folgen dieser Nichteinhaltung zu informieren und zu verwarnen.

Ab Montag muss das von der örtlichen Polizei erstellte Protokoll des Maskenverstoßes neben dem Namen, der Adresse und der Personalausweis-Nummer der angezeigten Person(en) auch den Ort, an dem der Verstoß stattgefunden hat, sowie die Merkmale des Sachverhalts enthalten sein.

Für die Bemessung der Strafe sind dann ab Montag verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, wie zum Beispiel, dass er das Tragen der Maske vergessen hat, oder das der Sünder einsichtig ist. Wer dann wiederholt ohne Maske angetroffen wird muss mit der vollen Härte rechnen.

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