Wer eine Pauschalreise bucht, und sie wegen der Corona-Krise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen.
Deutschland macht einen Rückzieher. Die Gutscheinlösung ist an rechtlichen Hürden gescheitert. Jeder hat ein Recht auf Rückerstattung. Zuvor stand auch eine von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung im Raum. Diese soll es nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch nun aber nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben.
Gleichwohl appellierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren. „Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten“, betonte die SPD-Politikerin.
Die ursprünglichen Pläne aus Berlin waren schließlich am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert. Der Grund: Europäisches Reiserecht sieht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vor. Die Regierung wollte Reiseveranstalter und Reisebüros mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung vor Insolvenzen schützen.
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