Start News Urlauber der Corona-Rückholaktion sollen jetzt zahlen

Urlauber der Corona-Rückholaktion sollen jetzt zahlen

2537
0
TEILEN
Grenzkontrolle Flughafen
Bild: Adobe-Stock

Auswärtiges Amt stellt Flüge der Rückholaktion in Rechnung

Für alle die, die im März wegen der weltweiten Corona-Pandemie durch das deutsche Auswärtige Amt wieder zurück geholt wurden sollen jetzt nach dem Konsulargesetz zur Kasse gebeten werden.

Das Auswärtige Amt teilte schon am vergangenen Samstag mit, dass zu mindestens ein Teil der Kosten der Rückholaktion aus dem März und April 2020 von den Reisenden getragen werden müssen.

In einer vom Auswärtigen Amt koordinierten Aktion wurden insgesamt 240.000 Menschen aus den Urlaubs-Destinationen wegen der Corona-Pandemie wieder nach Deutschland zurück geholt.

Die zurück geholten Urlauber sollen sich nach dem Konsulargesetz an den Kosten der Charterflüge beteiligen, wie das Auswärtige Amt erklärte. Hierzu werden in den kommenden Tagen und Wochen entsprechende Bescheide versand. „Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten.“ so weiter ein Sprecher das Auswärtigen Amtes in Berlin .

Weitere Meldungen zu diesem Thema:

Das könnte auch interessant sein

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.