Zentralregierung erreicht die Regelungen für Kurzarbeitergeld (ERTE) für die Hotels auf Mallorca
Jetzt kommt Hilfe bezüglich des Kurzarbeitergeld (ERTE) für die Hotels auf Mallorca. Dies war eine Bedingung dafür, dass auf Mallorca und den Nachbarinseln die touristische Aktivität wieder aufgenommen werden kann.
Bislang war die Regelung so, dass wenn eine Hotelkette auch nur eines ihrer Hotels eröffnet, dass alle erhaltenen Leistungen auch für die noch geschlossenen Hotels zurück zahlen muss. So soll es in Zukunft möglich sein, dass Unternehmen wie Hotelketten die ERTE-Regelung auch partiell beibehalten oder aufheben, beispielsweise in nur einem Hotel einer Gruppe. Bisher hätten diese Unternehmen, wenn sie einzelne Mitarbeiter aus der Kurzarbeit „zurückholen“ wollten, die ERTE für die gesamte Gruppe außer Kraft setzen müssen, was zu erheblichen organisatorischen Schwierigkeiten geführt hätte.
Mit der neuen Regelung ist es nun Möglich, die Hotels nach und nach zu eröffnen. Die ersten Hotels werden für das Pilotprojekt mit deutschen Urlaubern öffnen.
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