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Kfz auf Mallorca: Wer sich ummeldet ist auf der sicheren Seite

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Foto: © Mallorca-OK

Es ist nur ein kleiner Absatz im veröffentlichten Amtsblatt des spanischen Kongresses – doch für Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen dürfte er äußerst interessant sein. Denn das Abgeordnetenhaus in Madrid schreibt mit der gerade beschlossenen Reform des Verkehrsrechts erneut fest, dass auf spanischem Territorium verwendete Kraftfahrzeuge zwingend auch ein spanisches Kennzeichen haben müssen.

„Dem Staat geht es schlicht und ergreifend darum, sich keine Steuergelder entgehen zu lassen“, erklärt Mario Arnaldo ganz deutlich. Der Vorsitzende des Verbands Automovilistas Europeos Asociados (AEA) unterstreicht: „Wer in Spanien wohnt und angemeldet ist, darf kein Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild fahren“ – auch dann nicht, wenn der Fahrer gar nicht der Besitzer des Wagens ist, sondern ihn nur von einem befreundeten Ausländer ausgeliehen hat.

Für Arnaldo ist das ein Schritt zurück. Seit einer Gesetzesänderung im Steuerrecht, die im Jahr 2011 in Kraft trat, konnten in Spanien lebende Ausländer eine Ausnahmeregelung nutzen und nur die Zulassungssteuer auf eingeführte Fahrzeuge (impuesto de matriculación) bezahlen und damit ihrer Steuerpflicht nachkommen. Das Nummernschild selbst musste seitdem theoretisch nicht gegen ein spanisches eingetauscht werden. Einen deutlich sichtbaren Nachweis über die bezahlte Steuer, wie beispielsweise eine Vignette, gab es aber nicht.

Aus dieser Praxis heraus entstand der Verkehrspolizei und dem Zoll ein gewaltiger Nachteil: Für die Beamten war auf den ersten Blick nicht feststellbar, wer denn nun seine Steuern bezahlt hat und wer nicht – was wiederum zu Verwirrungen bei Kontrollen von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild führte.

Zunächst einmal muss das Gesetz auch noch im spanischen Gesetzblatt BOE erscheinen, um dann 30 Tage später in Kraft zu treten. Welche Auswirkungen die Neuregelung genau haben wird, muss sich dabei erst noch herausstellen. Die konkreten Richtlinien zur Umsetzung der Reform wurden noch nicht bekanntgegeben.

Wer sein deutsches Kennzeichen bisher in der Hoffnung behalten wollte, so auch der Bezahlung von auf Mallorca verhängten Strafzetteln zu entgehen, für den gibt es ohnehin schlechte Neuigkeiten: Mit der Gesetzesreform setzt Spanien mit einiger Verspätung nun auch die EU-Richtlinie zum „grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrs­delikte“ um. Die Polizei kann so die Halter von Fahrzeugen mit ausländischem Nummernschild in deren Heimatland ausfindig machen und die Strafmandate zustellen. Das gilt für Delikte wie Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren von roten Ampeln, Fahren unter Einfluss von Drogen- oder Alkoholeinfluss oder Telefonieren am Steuer.

© Mallorca-OK

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