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Strenge Regeln dieses Jahr am Ballermann

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Archivfoto © Mallorca-OK

Diese strengen Regeln gelten in der Saison 2023 – nicht nur am Ballermann

Lärm, Schmutz, zunehmende Gewalt – Mallorca will seit Jahren den Sauftourismus auf der schönen Baleareninsel in den Griff bekommen.

Oftmals benehmen sich Urlauberinnen und Urlauber vor allem am Ballermann daneben – und lassen zudem nicht viel Geld in dem beliebten Badeort. Ein Grund: Viele Touris kommen nur wenige Tage zum Feiern auf die spanische Insel. Zwischen dem 20. und 24. April 2023 beginnt an der Playa de Palma die diesjährige Saison.

Für Besucherinnen und Besucher, die vorrangig Party auf der Insel machen wollen, gibt es in diesem Jahr noch mehr Regeln, die es in den entsprechenden Bereichen zu beachten gilt. Dazu gehört nicht nur der Ballermann. Bei Verstoß drohen teils hohe Geldstrafen.

Laut der Verordnung wird es für verschiedene Verhaltensweisen, die darin aufgelistet sind, Strafen geben. Darunter fallen beispielsweise die Störung der öffentlichen Ordnung durch Fehlverhalten beleidigender oder lautstarker Natur, Umweltverschmutzung oder die Beschädigung oder Zerstörung öffentlichen Eigentums. Des weiteren sind die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die Behinderung der Nutzung öffentlicher Wege durch initiierte Massenansammlungen und das Verbot zur Anstiftung von Massenkonsum im öffentlichen Raum strafbar.

Die Regeln gelten vom 1. April bis zum 1. Oktober. Damit wolle die Inseln insbesondere die exzessiven Partys der deutschen Urlauber eindämmen. Unter die Regelungen fällt auch, dass Lokale in einzelnen Straßen kein Essen und keine Getränke auf der Straße verkaufen dürfen. Außerdem müssen Clubs und Diskotheken getrennte Ein- und Ausgänge haben, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Vorhandene Außenbereiche müssen von der Straße abgetrennt werden.

Hinzu kommt das Verbot der Werbung für Alkohol sowie Angebote von sogenanntem Flatrate-Saufen auf offener Straße. Die Missachtung der geltenden Regeln startet bei leichten Vergehen mit einem Bußgeld von 100 bis 750 Euro, bei schweren Fällen liegt es bei 750 Euro bis 1.500 Euro und bei sehr schweren bei bis zu 3.000 Euro. Unter letzteres fallen beispielsweise „starke Ruhestörungen“ oder „Belästigung in Folge eines Alkohol- oder Drogenrauschs“, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.

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