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Sanktionen gegen Billigflieger auf Mallorca

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Handgepäck kostet extra: Zentralregierung eröffnet Sanktionsverfahren gegen Mallorca-Airlines – Ermittelt wird gegen vier Fluggesellschaften,. Die Strafen für die Fluggesellschaften können bis in die Millionenhöhe gehen

Das Ministerium für Verbraucherangelegenheiten hat das erste Disziplinarverfahren gegen mehrere Billigfluggesellschaften eingeleitet, weil sie zusätzliche Kosten für Handgepäck erhoben haben, das in der Kabine transportiert wird, heißt es in einer Erklärung.

Einige der ausgegebenen Fluggesellschaften sind Ryanair, Vueling, Easyjet und Volotea. Die Regierung hat nach Beschwerden von FACUA-Consumers in Action vor zwei Jahren gehandelt.

Das Ministerium hat über die Generaldirektion für Verbrauch den Fall auf die zusätzlichen Kosten ausgeweitet, die für andere Dienstleistungen anfallen, die traditionell im Ticketpreis enthalten waren, wie z. B. die Reservierung des Sitzplatzes neben einem anderen Passagier bei Minderjährigen oder Angehörigen.

Durch diese Praxis, “Dienstleistungen”, die traditionell im Ticketpreis enthalten sind, zu trennen und dem Fahrgast einen Zuschlag dafür in Rechnung zu stellen, hat Consumo davor gewarnt, dass “diese Unternehmen in ihrer Werbung sehr wettbewerbsfähige Preise anbieten“.

“Dies ermöglicht ihnen eine privilegierte SEO-Positionierung in Suchmaschinen und Vergleichsunternehmen gegenüber Wettbewerbern, die diese Dienstleistungen in den Preis des Tickets einbeziehen, das im Vergleich beworben wird”, erklärte das Ministerium.

Diese Praktiken verstoßen gegen Artikel 47 des konsolidierten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und fallen in die Verantwortung des Ministeriums für Verbraucherangelegenheiten gemäß Artikel 52bis, Absatz 5.

Die vorgesehenen Sanktionen können bei schweren Verstößen zwischen 10.001 und 100.000 Euro und bei sehr schweren Verstößen zwischen 100.001 und 1.000.000 Euro betragen.

Darüber hinaus können die Sanktionen für den Fall, dass der aus den Verletzungspraktiken gezogene unerlaubte Vorteil diese Beträge übersteigt, bei schweren Verstößen das Vier- bis Sechsfache des erzielten unerlaubten Vorteils und bei sehr schweren Verstößen das Sechs- bis Achtfache des unerlaubten Vorteils erreichen.

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