Der Ausflug einer Yacht-Charter-Firma am vergangenen hat nun ein rechtliches Nachspiel. Die Charter-Firma hatte mit mehreren Luxusyachten vor der Naturschutzinsel Cabrera, südlich von Mallorca, geankert.
Dafür hatten sie eine Genehmigung, nicht aber für das Aufstellen von sieben großen Sonnenschirmen und mehreren Liegen am Strand von Cabrera. Das ist nach Aussagen des Umweltministeriums nicht gestattet.
Aus diesem Grund kommt auf die Verantwortlichen ein Bußgeldverfahren wegen „rechtwidriger Belegung öffentlicher Gebiete“ zu. Das Bußgeld beträgt für solche Fälle mindestens 1.000 Euro.