Das zuständige Gericht hat gestern die Beschwerde des ehemaligen Balearenpräsidenten Jaume Matas abgewiesen. Matas hatte gegen die Entscheidung eines anderen Gerichts über seine Unterbringung im Strafvollzug Beschwerde eingelegt.
Das Gericht hatte zuvor seinen Status als Freigänger verboten und ihn wieder in den geschlossen Vollzug eingewiesen, nach dem die Staatsanwaltschaft hier gegen protestiert hatte.
Gestern kam ein Gericht in Valladolid zu dem Schluss, dass die Beschwerde von Matas abgewiesen wird. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass bei einer öffentlich so beachteten schweren Straftat, wie sie von Matas begangen wurde, er auf keinen Fall so früh mit Lockerungen des Vollzugs rechnen kann. Das würde die Öffentlichkeit nicht verstehen.
Wie lange Jaume Matas nun im geschlossenen Vollzug seine Strafe absitzen muss hat das Gericht gestern offen gelassen.
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