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Corona-Reiseregeln – Reisen ins Ausland in den Herbstferien

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Pollenca

Neue Corona-Reiseregeln verunsichern Mallorca-Urlauber: Das Auswärtige Amt will seinen Corona-Warnungen für verschiedene Länder umgestalten

Ab dem 01. Oktober 2020 gelten hier neue Corona-Reiseregeln. Es klingt unbürokratisch und sorgt doch für mehr Verwirrung: Ab dem kommenden Monat will das Auswärtige Amt keine pauschalen Reisewarnungen wegen des Coronavirus mehr herausgeben. Aber Verbrauchschutzexperten warnen jetzt schon. Es steige in den Beratungsstellen die Zahl der Nachfragen, welche Stornierungsregeln in welchem Fall gültig sind, wieder an.

Einen Vorgeschmack liefere bereits die jetzt ausgeübte Praxis des Auswärtigen Amtes, beinahe täglich neue Reise- und Sicherheitshinweise auszugeben. Weil für Europa keine allgemeine Reisewarnung mehr gilt, werden nicht für ganze Länder sondern nur für Gebiete mit hohen Coronazahlen Hinweise beschlossen.

Bei den Möglichkeiten für eine kostenlose Stornierung gebuchter Pauschalreisen gebe es keine klare Rechtslage. Entscheidend sei vielmehr die Rechtsprechung durch Gerichte. So galt in der Zeit allgemeiner Reisewarnungen für ganze Länder die anerkannte Lesart, dass die Reise ohne Zusatzkosten abgesagt werden kann – wegen außergewöhlicher Umstände.

Doch gerne weigern sich die Reiseveranstalter an die Kosten der Reise zu erstatten oder antworten erst gar nicht auf die Aufforderung ihrer Kunden den Reisepreis zurück zu zahlen.

Bisher gab es hier klare Regeln in der Rechtssprechung wie auch schon gefällte Urteile belegen. Demnach kann ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet werden, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet bestand. Az.: 32 C 2136/20 (18). Laut Mitteilung des Amtsgerichts ist das Urteil rechtkräftig. Konkret sei es um eine Reise nach Italien gegangen, die vier Wochen vor dem Starttermin Mitte April storniert wurde, als noch keine Reisewarnung galt.

Doch auch für Reisebüros verschärft die Neuregelung der Reisewarnungen die wirtschaftliche Notlage. Faktisch ändere sich für die Kunden und die Reisewirtschaft leider nur wenig. „Es bleibt die Ungewissheit, wann wieder gereist werden kann und wann Unternehmer und Beschäftigte wieder etwas für ihren Lebensunterhalt verdienen können“, sagte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes.

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