Ein 45-jähriger Mann wurde von einem Gericht in Palma de Mallorca zu vier Jahren Haft verurteilt, weil er drei Häuser verkauft hatte, die man gar nicht bewohnen kann.
Die rund 40 Jahre alten Immobilien waren bereits stark abgewohnt, verfügten weder über eine Wohnbarkeitsbescheinigung, noch über einen Anschluss an die Kanalisation. Auch gab es größere Baumängel in Folge von Feuchtigkeit.
Das reichte für das Gericht aus, den Mann wegen Betrugs zu verurteilen. Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass der Mann den Verkauf mit betrügerischen Absichten abgewickelt hatte. Neben einer Geldstrafe von 3.000 Euro muss er eine Entschädigung in Höhe von 180.000 Euro an die Betroffenen zahlen.
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