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Streit um die Strandliegen an der Playa de Palma auf Mallorca

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Der Versuch von Umweltschützern, die Verlängerung der Konzession für Strandliegen an der Playa de Palma zu verhindern, ist gescheitert

In erster Instanz wurde der Einspruch der Umweltschutzorganisation GOB gegen die Verlängerung der Konzession für Strandliegen an der Playa de Palma zurückgewiesen, was zu keinem Erfolg führte. Der Stadtrat von Palma, der von der konservativen Volkspartei (PP) dominiert wird, wies die Einwände der Umweltorganisation mit der Begründung zurück, dass die Kontinuität der Strandreinigung, die Reinigung der Bereiche an den Kanalisationseinlässen sowie die Pflege und Erhaltung der Gärten entlang der Strandpromenade gewährleistet werden müssen. Nun kann die GOB weitere Instanzen in der Verwaltung anstreben, wie GOB-Sprecherin Marga Ramis gegenüber der MZ bereits ankündigte, falls der Einspruch vom Rathaus abgelehnt wird.

Die Konzession für den Betrieb von Sonnenliegen und die Reinigung der Playa de Palma wurde im November 2023 quasi in letzter Minute um ein weiteres Jahr verlängert. Diese Konzession für das Unternehmen Mar de Mallorca datiert zurück auf das Jahr 1997, als ein Vertrag über 25 Jahre unterzeichnet wurde. Der Vertrag endete im November, und aufgrund angeblich fehlender Zeit für eine öffentliche Ausschreibung, bedingt unter anderem durch den erst im Sommer erfolgten Machtwechsel im Rathaus, gewährte die Stadt Mar de Mallorca weitere zwölf Monate.

Die GOB bemängelte dies als ein geschütztes Monopol und reichte im Dezember eine Klage gegen die Verlängerung ein. Die Umweltschützer argumentierten, dass die Stadt die Konzession von Mar de Mallorca nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Küstenbehörde der Balearen-Regierung, hätte verlängern dürfen.

Der Generaldirektor der Küstenbehörde auf den Balearen, Carlos Simarro, widersprach vehement dieser Darstellung. Er erklärte, dass die Küstenbehörde sehr wohl die Zuständigkeit für die von der GOB angefochtene Teilkonzession der Stadt Palma übertragen habe, insbesondere für Strandliegen und Sonnenschirme. Diese Konzession sei jedoch deutlich kürzer als die für die Strandkioske, die seit 27 Jahren besteht und „viele weitere Jahre Bestand haben wird“, wie Simarro betonte. Die genaue Dauer dieser Konzession konnte er nicht angeben.

Die GOB erinnerte erneut an die Verpflichtung der Stadtverwaltung, öffentliche Ausschreibungen durchzuführen, um die Grundsätze der Öffentlichkeit, Unparteilichkeit und des Wettbewerbs zu wahren.

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