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Seit gestern gelten auf Mallorca neue Corona-Regeln

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Lockerungen: Die neuen Corona-Regeln auf Mallorca und den Nachbarinseln ändern sich seit gestern

Seit Ende August gelten für Mallorca und die Nachbarinseln deutlich verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen. Hier eine überarbeitete Liste mit den neuen und bereits seit längerem geltenden Regeln, die sich allerdings laufend ändern können. Der Stand ist Montag, 1. März.

Einreise nach Mallorca

Wer aus dem Ausland nach Mallorca kommt, muss seit dem 23. November ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen – entweder auf dem Smartphone oder in Papierform. Es darf nicht älter als 72 Stunden sein. Wer ohne kommt, dem droht ein hohes Bußgeld. Außerdem wird er dann am Flughafen getestet. In den meisten deutschen Airports gibt es Testzentren.

48 Stunden vor Ankunft muss weiterhin ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden, wo jetzt auch angekreuzt werden muss, ob man über ein negatives PCR-Testergebnis verfügt oder nicht. Die sogenannte Passenger Location Card kann online über das Portal „Spain Travel Health” (www.spth.gob.es) des spanischen Gesundheitsministeriums, beziehungsweise die App „SpTH” eingereicht werden. Jeder Reisende – bei Kindern übernehmen das die Eltern – muss ein separates Formular ausfüllen. Anzugeben sind Name, Pass- und Flugnummer, das Ankunftsdatum und eine Mailadresse. Danach werden Fragen zur Gesundheit gestellt. Bei der Einreise wird die Temperatur gemessen und der Passagier auf Krankheitsanzeichen angeschaut.

Seit dem 10. Dezember werden negative PCR-Testergebnisse auch auf Deutsch akzeptiert. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test mehr machen. Zusätzlich zum PCR-Test wird auch ein sogenannter TMA-Test akzeptiert, der aber in Deutschland noch gar nicht erhältlich ist.

Seit dem 20. Dezember müssen auch Einreisende aus dem Inland ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen. Inselresidenten können sich in Rest-Spanien an 67 Orten gratis testen lassen, beziehungsweise nach der Ankunft im Flughafen oder Hafen (per Antigen-Test). Sie dürfen alternativ auch eine zehntägige Quarantäne wählen. Das gilt ausdrücklich nicht für Touristen. Ihnen drohen hohe Bußgelder, wenn sie ohne Test anreisen.

Nächtliche Ausgangssperre

Seit dem 10. Dezember gilt auf der gesamten Insel ein nächtlicher „Toque de queda” von 22 bis 6 Uhr. Wer zu dieser Zeit ohne Grund von der Polizei auf der Straße angetroffen wird, dem winkt ein hohes Bußgeld.

Maskenpflicht

Seit Anfang Juli gilt auf Mallorca eine generelle Maskenpflicht außerhalb der eigenen vier Wände, auch im Freien und wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Verstöße werden mit 100 Euro Bußgeld geahndet. Doch es gibt ein paar Ausnahmen: Am Strand darf auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, an Uferwegen und -straßen aber nicht. Maskenfrei ist auch der Arbeitsplatz nicht mehr. Wer Sport treibt, muss keine Maske tragen.

Restaurantbesuch
Alle Restaurants und Lokale sind seit dem 13. Januar geschlossen. Die Terrassen dürfen jedoch ab Dienstag, 2. März, bis 17 Uhr öffnen, 50 Prozent der Tische sollen mit höchstens vier Personen besetzt werden. Erlaubt ist weiterhin der Verkauf von Take-away-Speisen.

Geschäfte und große Einkaufszentren

Kleinere Läden des Einzelhandels (keine Supermärkte) müssen seit dem 28. Dezember spätestens um 20 Uhr schließen. Das Kundenaufkommen ist auf 30 Prozent begrenzt. Supermärkte und Läden systemrelevanter Dienstleistungen wie Apotheken, Kioske, Optiker, Tierarztpraxen, Tankstellen et cetera dürfen bis 21.30 Uhr oder in Ausnahmefällen sogar länger öffnen. Große Warenhäuser und Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von mehr als 700 Quadratmetern dürfen seit dem 13. Februar wieder öffnen, allerdings nicht am Samstag, Sonntag und Feiertag. Unter der Woche müssen sie um 20 Uhr schließen. Große Supermärkte sind schon seit längerem offen. Auch Gartencenter generell sowie Möbelhäuser unter 2000 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen öffnen.

Private Treffen

Maximal sechs Personen aus zwei Haushalten dürfen sich ab Dienstag, 2. März, wieder treffen.

Party- und Nachtleben

Diskotheken, Nachtbars und Tanzsäle sind bereits seit Monaten geschlossen. Botellones (nächtliche Trinkgelage vor allem junger Leute) sind verboten, die Polizei kontrolliert verstärkt.

Rauchen

Das seit Ende August geltende generelle Rauchverbot im öffentlichen Raum wurde wieder aufgehoben. Ist ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet, darf Tabak konsumiert werden, auch in der Gefahrenstufe 4.

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