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Quarantäne-Beschwerde in Deutschland von Gericht abgewiesen

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Corona Flughafen
Bild: Adobe-Stock

Streit über die Quarantäne Regeln: Ein Gericht in Deutschland lehnt die Quarantäne-Beschwerde von Mallorca-Reisender ab

Die Quarantäneregeln für Reiserückkehrer von Mallorca und aus anderen Risikogebieten bleiben auch weiter wirksam. Das bestätigte jetzt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes. Mit einem Eilantrag hatte ein Reiserückkehrer von Mallorca und die Außervollzugsetzung der entsprechenden Quarantäneregeln gefordert. Das Gericht lehnte den Eil-Antrag ab.

Die Antragstellerin hat eine Zweitwohnung auf Mallorca und wollte die Weihnachtsfeiertagen auf der Insel verbringen. Die Quarantäneregeln nach der Rückkehr wollte die Frau natürlich umgehen.

In der Begründung gab die Antragstellerin an, dass der Inzidenzwert auf Mallorca wesentlich geringer ist als der im Saarland. In den von der aktuellen Corona-Verordnung festgehaltenen Quarantäne-Maßnahmen sehe die Klägerin daher eine Verletzung ihrer Grundrechte der Berufsfreiheit, der Freiheit der Person und des Gleichheitsgrundsatzes. „Nicht jede aus dem Ausland nach Deutschland einreisende Person könne automatisch als ansteckungsverdächtig angesehen werden“, so die Klägerin laut OVG.

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