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Neue Straßenverkehrsordnung seit gestern in Spanien in Kraft

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Seit gestern gelten einige Änderungen in der spanischen Straßenverkehrsordnung. Es sieht unter anderem vor, dass Kinder unter 16 Jahren beim Fahrradfahren einen Helm tragen müssen.

Aber auch für Autofahrer gelten einige Neuerungen: So kann beispielsweise bei einem positiven Drogentest eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro ausgesetzt werden. Das gleiche gilt, wenn die Promille-Grenze von 0,5 um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Auch die Installation von Radarwarngeräten kann ab dem 9. Mai mit einer Geldstrafe geahndet werden: 200 Euro und drei Punkte Abzug kostet ein solches Vergehen die Autofahrer. Das ursprünglich geplante Tempo-Limit von 130 km/h auf bestimmten Autobahnabschnitten wird hingegen nicht vor Juni in die spanische Straßenverkehrsordnung mit aufgenommen.

Beim Tempo-Limit könnte sich zukünftig ebenfalls in Spanien einiges ändern: Die neue Straßenverkehrsordnung erlaubt Maximal-Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h auf Autobahnen, dies wurde bisher jedoch noch nicht in die Praxis umgesetzt.

Unterdessen gibt es auch auf europäischer Ebene Neuigkeiten bezüglich der Verfolgung von Straftaten im Straßenverkehr: Hier hat der Europäische Gerichtshof das Gesetz über den Austausch von Verkehrssünder-Daten für rechtswidrig erklärt. Es erlaubt den europäischen Polizeibehörden seit 2011 bei schweren Verkehrsdelikten den Halter eines Fahrzeugs mit Hilfe ihrer Kollegen im Ausland zu ermitteln. Bevor dieses Gesetz wieder angewandt werden kann muss die Politik die Formfehler ausmerzen.

© Mallorca-OK

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