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Matas muss zurück ins Gefängnis

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Der Ex-Balearenpräsident hat nun keine Möglichkeit mehr und muss in den geschlossenen Vollzug zurück. Das oberste Gericht in Palma de Mallorca hat gestern alle Rechtsmittel des Verurteilten verworfen.

Das Gericht hatte zuvor seinen Status als Freigänger verboten und ihn wieder in den geschlossen Vollzug eingewiesen, nach dem die Staatsanwaltschaft hier gegen protestiert hatte.

Vor zwei Wochen kam ein Gericht in Valladolid zu dem Schluss, dass die Beschwerde von Matas abgewiesen wird. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass bei einer öffentlich so beachteten schweren Straftat, wie sie von Matas begangen wurde, er auf keinen Fall so früh mit Lockerungen des Vollzugs rechnen kann. Das würde die Öffentlichkeit nicht verstehen. Dagegen hatte Matas Beschwerde einlegen lassen.

Wie lange Jaume Matas nun im geschlossenen Vollzug seine Strafe absitzen muss hat das Gericht gestern offen gelassen.

© Mallorca-OK

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