Mann wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er als Geisterfahrer auf Mallorca einen schweren Verkehrsunfall mit Verletzten verursacht hat
Vor zwei Jahren wurde ein Geisterfahrer, der entgegen der Fahrtrichtung bei Manacor unterwegs war, in Palma wegen fahrlässiger Körperverletzung und rücksichtslosen Fahrens zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der Vorfall fand am 3. Dezember 2021 gegen 19 Uhr auf der Schnellstraße MA-15 Richtung Manacor statt und hätte beinahe in einer Katastrophe geendet. Der gebürtige Marokkaner, der ungebremst in seinem Audi A3 als Geisterfahrer unterwegs war, löste dabei Panik aus. Er verursachte zwei Verkehrsunfälle, bei denen zwei Personen schwer verletzt wurden.
Der Unfall ereignete sich, als der Geisterfahrer seitlich mit einem Fahrzeug mit vier Insassen kollidierte und frontal mit einem anderen Fahrzeug zusammenstieß, das sich daraufhin überschlug. Die Fahrerin des zweiten Fahrzeugs erlitt schwerste Verletzungen und benötigte mehr als ein Jahr, um sich von den Verletzungen zu erholen. Sie musste dreimal operiert werden und erlitt unter anderem eine Lungenprellung sowie Brüche des Knöchels und des Handgelenks. Ein weiteres Opfer war nach der Kollision so eingeklemmt, dass es aus dem Fahrzeug herausgeschnitten werden musste, was zur Sperrung der MA-15 für mehr als eine Stunde durch die Polizei führte.
Der Anwalt des Marokkaners beantragte eine Aussetzung der Haftstrafe, die vom Gericht gewährt wurde. Zusätzlich wurde dem Angeklagten der Führerschein für vier Jahre entzogen. Wenn er wieder fahren möchte, muss er den Führerschein neu beantragen und darf zwei Jahre lang keine weiteren Straftaten begehen, um einer erneuten Inhaftierung zu entgehen.