Start News Lokales Fluggastrechte auf den Mallorca-Flügen

Fluggastrechte auf den Mallorca-Flügen

1106
0
TEILEN
Fluggastrechte
Was steht ihnen zu bei Verspätungen und Flugausfall? | Foto: Fotolia

Gut zu wissen: Fluggastrechte – Was steht mir zu wenn mein Flieger verspätet ist oder ausfällt?

Die Fluggastrechte in der Europäischen Union (EU) sind in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt. Diese Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, die in der EU starten oder von einem EU-Flugunternehmen durchgeführt werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte der Fluggastrechte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004:

  1. Nichtbeförderung (Überbuchung): Wenn Sie aufgrund von Überbuchung nicht befördert werden können, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung sowie auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterkunft und Kommunikation.
  2. Annullierung: Bei Annullierung eines Fluges haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, es sei denn, die Annullierung erfolgt aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die nicht vorhersehbar waren und sich auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Sie haben auch Anspruch auf Betreuungsleistungen.
  3. Große Verspätung: Wenn Ihr Flug eine große Verspätung hat (abhängig von der Flugstrecke), haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen sowie auf eine Ausgleichszahlung, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
  4. Betreuungsleistungen: Bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung und Erfrischungen, Unterkunft (falls erforderlich) und Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft.
  5. Ausgleichszahlungen: Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung. Die genauen Beträge sind in der Verordnung festgelegt.
  6. Informationen und Unterstützung: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen klare Informationen über Ihre Rechte sowie Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Rechte zur Verfügung zu stellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Fluggastrechte nur gelten, wenn der Flug in einem EU-Mitgliedsstaat startet oder von einem EU-Flugunternehmen durchgeführt wird. Außerdem müssen die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung erfüllt sein, wie beispielsweise bestimmte Verspätungszeiten oder die Art des Flugausfalls.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Fluggastrechte verletzt wurden, sollten Sie sich direkt an die Fluggesellschaft wenden, um eine Entschädigung oder andere Unterstützung zu beantragen. Bei Schwierigkeiten können Sie sich auch an die nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte in Ihrem Land oder an die nationale Luftfahrtbehörde wenden.

Das ist auch interessant


HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.