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Bußgeld statt Ballermann – Verbotszonen wurden erweitert

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Partyalarm in der Bierstraße

Verbots-Zonen erweitert – Bußgelder statt Feiermeile am Ballermann: Diese Sanktionen drohen auf Mallorca

Die Touristenbereiche auf Mallorca gibt es schon seit einiger Zeit. Dort gelten strengere Regeln, insbesondere in Bezug auf Feiern und Alkoholkonsum. Nun wurden diese Zonen erneut erweitert.

Rechtzeitig vor Beginn der neuen Party-Saison hat das Rathaus die Zonen mit verschärften Regeln um insgesamt vier Straßen erweitert. Eine davon ist die bekannte „Bierstraße“, auch bekannt als Carrer Miquel Pellisa.

Neu hinzugekommen sind auch die Parallelstraße zur Schinkenstraße (Carrer Missió de San Diego) und weitere Straßen im Bereich vom Megapark bis zum Dino-Minigolf, wie die Bild-Zeitung berichtet. Konkret handelt es sich um die Carrer del Llaüt (zweite Meereslinie) sowie die Carretera de s’Arenal (Meerespromenade) jeweils zwischen den Querstraßen Carrer Trobadors und Carrer Missió de San Gabriel.

Gemäß der Verordnung drohen für verschiedene Verhaltensweisen, die dort aufgeführt sind, Strafen. Dazu gehören unter anderem Störungen der öffentlichen Ordnung durch beleidigendes oder lautes Verhalten, Umweltverschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung öffentlichen Eigentums, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Behinderung der Nutzung öffentlicher Wege durch Massenansammlungen sowie das Verbot der Anstiftung zum Massenkonsum im öffentlichen Raum.

Die Regeln gelten vom 1. April bis zum 1. Oktober und sollen insbesondere die übermäßigen Partys der deutschen Urlauber eindämmen. Sie umfassen auch das Verbot für Lokale in bestimmten Straßen, Essen und Getränke auf der Straße zu verkaufen. Außerdem müssen Clubs und Diskotheken getrennte Ein- und Ausgänge haben, um Menschenansammlungen zu verhindern, und vorhandene Außenbereiche müssen von der Straße abgetrennt werden.

Zusätzlich ist die Werbung für Alkohol sowie Angebote für „Flatrate-Saufen“ auf offener Straße verboten. Die Nichteinhaltung der geltenden Regeln kann mit Bußgeldern von 100 bis 750 Euro bei leichten Verstößen, 750 Euro bis 1500 Euro bei schweren Verstößen und bis zu 3000 Euro bei sehr schweren Verstößen belegt werden. Dazu zählen beispielsweise „starke Ruhestörungen“ oder „Belästigungen aufgrund von Alkohol- oder Drogenrausch“, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.

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