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Wenn man auf Mallorca zum TÜV muss

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Das hiesige Pendant zum deutschen Tüv (= Technischer Überwachungsverein) die spanische ITV (Inspección Técnica de Vehículos). Jeder Halter ist dafür verantwortlich, dass sein Wagen, Anhänger oder Motorrad regelmäßig technisch überprüft wird.

 

Fristen und Strafen

Ein neuer Pkw muss erstmals nach vier Jahren überprüft werden. Bis zum Alter von zehn Jahren muss er alle zwei Jahre, danach jährlich zur Inspektion. Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine Toleranzfrist für abgelaufenen Tüv. Ist die Frist auch nur einen Tag überschritten, droht bei Polizeikontrollen eine Strafe von 200 Euro, die sich auf 500 Euro erhöht, falls die Beamten Mängel am Wagen feststellen. Richtig teuer wird es, falls das Auto mit abgelaufenem Tüv in einen Unfall verwickelt wird, da die Versicherung die Übernahme jeglicher Kosten verweigern kann. Keine Strafe hingegen erhebt die ITV-Stelle, falls man mit einem Fahrzeug zur Inspektion erscheint, bei dem die Frist überzogen ist.

 

Gebühren

Die Inspektionsgebühren der ITV auf Mallorca hängen vom Typ des geprüften Fahrzeugs ab und sind auf der Webseite (siehe Kasten) aufgelistet. Aktuell variieren sie zwischen 19,66 Euro (Motorrad) und 90,50 Euro (schwere Lieferwagen). Ein Pkw kostet 36,41 Euro, falls es ein Benziner ist. Bei Dieselfahrzeugen ist die Abgas­untersuchung aufwändiger, für einen Diesel-Pkw sind deshalb derzeit 51,82 Euro fällig.

 

Unterlagen

Vor der Inspektion müssen neben einem Ausweis der Fahrzeugschein (die ficha técnica mit tarjeta de ITV) und die Zulassung (permiso de circulación) vorgelegt werden. Ebenso kann nach dem Versicherungsnachweis (Kontoauszug der letzten Quote) gefragt werden. Führerschein und NIE-Nachweis sollte man ohnehin parat haben. Der Halter des Fahrzeugs muss bei der Prüfung nicht persönlich anwesend sein, sondern kann einen Dritten damit beauftragen, den Wagen zur ITV zu bringen.

 

Ergebnis

Möglich sind vier verschiedene Testergebnisse: 1. „Ohne Mängel bestanden“; 2. „Mit kleinen Mängeln bestanden“: Beanstandungen stehen im Bericht und sollten bis zur nächsten Inspektion behoben sein. 3. „nicht bestanden“: Zulassung wird einbehalten, das Auto muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten mit behobenen Mängeln wieder präsentiert werden. In der Zwischenzeit darf der Wagen ausschließlich für die Fahrt zur Werkstatt und wieder zur Inspektion genutzt werden. Läuft die Frist ab, wird das Auto von der Verkehrsbehörde abgemeldet. 4. „nicht bestanken, schwere Mängel“: Das Auto darf nicht zur Werkstatt gefahren werden. Ein Abschleppwagen muss es zur Werkstatt bringen.

 

Deutsche Autos in Spanien

Grundsätzlich ist die ITV für in Spanien zugelassene Fahrzeuge zuständig, der Tüv entsprechend für Autos mit deutschen Kennzeichen. Bei einem in Deutschland gemeldeten Wagen können die spanischen Behörden „wegen Ablaufs der Prüfplakette auch keine Geldbuße verhängen“, erklärt Bernd Gstatter vom ADAC. „Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht verkehrssicher, kann eine Ahndung vorgenommen werden.“

© Mallorca-OK

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