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Touristensteuer auf Mallorca 2024

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Mallorca-Touristensteuer 2024: Informationen zu Gebühren, Ermäßigungen, Verfahren und unterstützten Projekten

Welche Änderungen bringt die Touristensteuer mit sich, wenn die Regierung auf Mallorca nicht mehr links ist? Die Antwort darauf liefert die Sommersaison 2024 auf den Balearen. Die Abgabe, die auch als „Ecotasa“, Übernachtungssteuer, Bettensteuer, Kurtaxe oder Tourismussteuer bekannt ist, bleibt nicht nur bestehen, sondern auch die Tarife ändern sich nicht. Trotzdem wird sich einiges ändern, wie unser aktualisierter Überblick für die Urlaubssaison 2024 zeigt – sei es beim Einchecken im Hotel, in der Ferienwohnung oder in der Wanderherberge.

Die seit 2016 bestehende Touristensteuer betrifft fast alle Besucher auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln, die eine touristische Unterkunft nutzen. Es gibt verschiedene Tarife, aber in der Regel benötigt man keinen Rechner, um den fälligen Betrag zu ermitteln.

Offiziell heißt die Steuer „impuesto del turismo sostenible“, was wörtlich „Steuer für nachhaltigen Tourismus“ bedeutet. Ursprünglich sollten mit den Einnahmen hauptsächlich Umweltprojekte finanziert werden. Der Verwendungszweck wurde jedoch mehrmals angepasst und erweitert, zuletzt infolge des Regierungswechsels im letzten Jahr. Im Jahr 2023 wurden etwa 138 Millionen Euro eingenommen.

Wie hoch ist die Touristensteuer auf Mallorca in Hotels und anderswo?

Die Idee, die Touristensteuer in der Nebensaison auszusetzen, wurde während der letzten Legislaturperiode von den Konservativen vorgebracht, aber nicht umgesetzt. Es bleibt alles beim Alten: Es gibt weiterhin zwei verschiedene Tarife für Haupt- und Nebensaison, von Mai bis Oktober und von November bis April. In den Wintermonaten ist der Mallorca-Urlaub auch in Bezug auf die Touristensteuer günstiger, da sie nur ein Viertel des im Sommer fälligen Tarifs beträgt.

Der Tarif hängt von der Art der Unterkunft ab: In Luxushotels fallen 4 Euro Bettensteuer pro Person und Nacht an, während es beispielsweise in Wanderhütten nur 1 Euro pro Tag und Person sind. Mit den folgenden Informationen können Sie schnell den für Sie fälligen Betrag ermitteln:

  • Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Superior-Hotels: 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Superior-Hotels: 3 Euro (Nebensaison 0,75 Euro)
  • Ein- bis Drei-Sterne-Hotels: 2 Euro (Nebensaison 0,50 Euro)
  • Ferienapartments (vier Schlüssel): 4 Euro (Nebensaison 1 Euro)
  • Ferienapartments (drei Schlüssel Superior): 3 Euro (Nebensaison: 0,75 Euro)
  • Ferienapartments (ein bis drei Schlüssel): 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • An Urlauber vermietete Ferienhäuser und Fincas: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Landhotels: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
  • Hostels, Pensionen und Campingplätze: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Herbergen: 1 Euro (Nebensaison: 0,25 Euro)
  • Kreuzfahrtschiffe: 2 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro) zzgl. 10 Prozent Mehrwertsteuer (IVA)

Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern unter 16 Jahren zahlt zwischen 56 und 84 Euro für eine Woche Mallorca in der Hauptsaison.

Neben dem Rabatt für die Nebensaison und einem Nachlass von 50 Prozent ab der neunten Übernachtung in derselben Unterkunft bleibt die Mehrwertsteuer von zehn Prozent auf die offiziellen Preise zu entrichten. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von der Abgabe befreit.

Müssen alle Mallorca-Urlauber die Touristensteuer zahlen?

Kinder unter 16 Jahren, Reisende über staatliche Seniorenprogramme (Imserso) und Personen, die Krankenbesuche abstatten, sind weiterhin von der Gebühr befreit.

Was ist mit den Kreuzfahrtschiffen im Hafen von Palma de Mallorca?

Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen, die ihren Basis-Hafen in Palma haben, sind von der Abgabe ausgenommen. Andernfalls wird eine Gebühr von 2 Euro pro Tag und Person (Nebensaison 0,50 Euro) erhoben.

Und was ist mit Ferienvermietungen?

Theoretisch müssen alle Urlauber, die private Ferienwohnungen mieten, die Abgabe zahlen. Allerdings sind viele dieser Ferienwohnungen nicht offiziell angemeldet. Die Balearen-Regierung kontrolliert diese illegalen Angebote, wenn auch mit begrenztem Erfolg.

Urlauber zahlen die Abgabe bei Ankunft im Hotel an der Rezeption. Die Reiseveranstalter weisen beim Buchen auf die Gebühr hin, die jedoch erst im Hotel vor Ort bezahlt wird. Die Regionalpartei Més per Mallorca startete eine Initiative, um die Abgabe ähnlich wie eine Flughafengebühr einzuziehen, hatte damit jedoch keinen Erfolg.

Was passiert mit dem eingenommenen Geld?

Über die Verwendung der Einnahmen entscheidet eine Kommission, die jährlich vom balearischen Tourismusministerium einberufen wird. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, des Inselrats, der Gemeinden sowie weiterer Institutionen und Vereinigungen zusammen. Umweltverbände sind ebenfalls vertreten, jedoch häufig unzufrieden mit der Liste der vorgeschlagenen Projekte.

Bei der letzten Sitzung der Kommission Ende 2023 wurden einige Projekte zurückgestellt, da sie nicht ausreichend ausgearbeitet waren. Deshalb wurde beschlossen, eine zweite außerordentliche Ausschreibung für den Zeitraum vom 15. Februar bis 15. März 2024 durchzuführen, um 70 Millionen Euro der Gesamteinnahmen von 138 Millionen Euro aus dem Jahr 2023 zu verteilen. Die Verwendung der Mittel liegt noch in der Schwebe.

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