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Seit gestern gibt es neue Corona-Regeln auf Mallorca & Co.

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Francina Armengol
Bild: Twitter @F_Armengol

Die Balearenregierung hat für Mallorca neue Corona-Regeln verfügt – Die Insel ist auf Risikostufe 4 – das ändert sich 

Gestern sind neue Corona Regeln auf Mallorca in Kraft. Das war notwendig geworden da die Insel inzwischen auf die Risikostufe vier geklettert ist. Die Zahl der Infektionen mit dem COVID-19 Virus schnell drastisch in die Höhe.

Die Balearenregierung reagiert damit auf die gestiegenen Infektionszahlen auf der Insel. Die damit einhergehenden Maßnahmen bleiben zunächst bis zum 28. Dezember in Kraft, dann wird neu darüber entschieden.  Beschlossen wurde zum einen, dass es bei der Sperrstunde ab 22.00 Uhr bleibt, auch über die Feiertage. Zum anderen sind nur noch Treffen von maximal sechs Personen erlaubt. Damit niemand Weihnachten alleine verbringen muss, dürfen diese Treffen, wenn Sie in Innenräumen stattfinden, aus maximal zwei Haushalten bestehen. 

Weitere Einschränkungen – auch die Gastronomie betreffend – haben wir Ihnen hier zusammen gestellt: 

Mallorca auf Risikostufe 4 – das gilt ab dem 15. Dezember und vorerst bis zum 28. Dezember: 

–      Sperrstunde ab 22.00 Uhr

–      Treffen von maximal 6 Personen

–      in Innenräumen dürfen die Personen aus maximal zwei Haushalten stammen

–      Rauchen in der Öffentlichkeit bleibt erlaubt, allerdings nur mit zwei Metern Abstand zu anderen, nicht auf Restaurant-Terrassen und nicht beim Laufen

–      Maximal 30 Prozent der erlaubten Kundenanzahl im großen Einzelhandel (Einkaufszentren etc.), 10 Quadratmeter pro Person

–      Kleiner Einzelhandel: Maximal 50 Prozent

–      Kino: Maximal 45 Prozent

–      Theater/Auditorium: Maximal 50 Prozent

–      Sportstudios: Maximal 30 Prozent, maximal 6 Personen pro Kurs, auch wenn der Kurs im Freien stattfindet

–      Kein Publikum bei sportlichen Wettkämpfen, außer, sie sind von internationaler Tragweite

–      Kinderfreizeitaktivitäten (ocio infantil): Maximal 50 Prozent und maximal 6 Personen

–      Strände und Parks: Geöffnet von 7.00 – 21.00 Uhr

–      Hotels: Maximal 50 Prozent Belegung, Essenssäle dürfen zu maximal 30 Prozent belegt sein

–      Gottesdienst in Kirchen: Maximal 30 Prozent

–      Evens auf Plätzen: Maximal 50 Prozent

–      Gastronomie darf nur noch im Außenbereich bewirten und dort maximal 75 Prozent der möglichen Gästeanzahl (soll ab dem 17. Dezember gelten)

–      Außer-Haus-Lieferungen von Restaurants sind erlaubt bis Mitternacht

–      Bars und Restaurants müssen an Wochenenden und vor Feiertagen um 18.00 Uhr schließen

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