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Rathaus kontra Straßenkünstler in Palma de Mallorca

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Foto: Mallorca-OK

Die Beamten der örtlichen Polizei Policia Local müssen den Willen des Rathauses in der Öffentlichkeit durchsetzen. Im speziellen Fall geht es um die „Verordnung für Bürgersinn“, die das städtische Zusammenleben künftig von der Kleiderordnung beim Einkaufen bis zum Trinkgelage auf offener Straße regeln soll, eine provisorische Regelung anwenden.

Betroffen sind zu aller erst die Straßenkünstler in Palmas Innenstadt, die sich damit ihr Einkommen etwas aufbessern. Grundvoraussetzung für fliegende Händler und Straßenkünstler ist nun eine entsprechende Genehmigung in Form einer Lizenz. Aus diesem Grund kontrolliert die Policia Local jetzt alle Straßenkünstler und fliegenden Händler im Stadtgebiet von Palma. Wer keine Lizenz vorweisen kann hat keine Chance und muss ein Bußgeld bezahlen.

Doch auch für Musiker, Sänger, menschliche Statuen oder Maler gelten von nun an strengere Auflagen. Sie dürfen nicht mehr direkt vor der Kathedrale, auf der Plaça Cort, in der Carrer Antoni Maura unterhalb des Almudaina-Palasts und an den angrenzenden Gärten S’Hort del Rei ihr Können zeigen. In der Sommerzeit sind alle Aktivitäten zwischen 15 und 17 Uhr wegen der Siesta untersagt.

Wie das bezüglich der Kleider und Anzugsordnung geregelt werden soll ist noch nicht bekannt.

(Mallorca.OK)

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