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Prozess wegen Vergewaltigung einer deutschen Mallorca-Urlauberin

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Gericht Mallorca

Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer deutschen Touristin auf Mallorca: Der Angeklagte behauptet, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich stattfand

Der Prozess wegen des mutmaßlichen Vergewaltigungsvorfalls einer deutschen Urlauberin auf Mallorca begann am Dienstag (6.2.) in Palma. Die Staatsanwaltschaft fordert eine zehnjährige Gefängnisstrafe für einen 40-jährigen Tauchlehrer, dem vorgeworfen wird, sich an der jungen Frau vor der Inselgruppe Cabrera vergangen zu haben. Dies wurde von der „Diario de Mallorca“ berichtet.

Der Vorfall ereignete sich am 15. Juli 2020. Die damals 20-jährige Touristin hatte zusammen mit ihrem Vater und ihrer Schwester einen Tauchausflug bei einem Unternehmen in der Gemeinde Santanyí gebucht. Der Tauchlehrer brachte die Gruppe nach Cabrera. Während der Vater und die Schwester ins Wasser gingen, blieb das spätere Opfer an Bord des Bootes. Laut Anklage soll der Beschuldigte die junge Frau gegen ihren Willen geküsst, sie gezwungen haben, den Neoprenanzug auszuziehen und sie schließlich vergewaltigt haben. In ihrer Aussage betonte die Frau, dass sie ihn mehrmals aufgefordert habe, aufzuhören. Der Vorfall habe dazu geführt, dass sich ihre bereits vorher bestehenden Depressionen deutlich verschlimmerten.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht nicht, dass er Sex mit der Frau hatte, behauptete jedoch, dass dieser einvernehmlich war. Nach seiner Darstellung entschied sich die junge Frau nach einem ersten Tauchgang, auf dem Boot zu bleiben. „Wir haben ein wenig geflirtet. Ich nahm ihre Hand und küsste sie, und wir begannen, uns zu küssen.“ Der Angeklagte erklärte, dass die Frau ihn mehrmals aufgefordert habe, aufzuhören, weil er zu diesem Zeitpunkt eine Freundin hatte. „Ich erklärte ihr, dass sie das niemals erfahren würde.“ Anschließend habe er ihr den Neoprenanzug ausgezogen, und sie hätten einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt.

Danach seien sie gemeinsam ins Wasser gesprungen und hätten später noch Telefonnummern ausgetauscht. Nach der Rückkehr ans Land sei er sogar mit der Klägerin und ihren Familienangehörigen noch ein Bier trinken gegangen.

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