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Mehr Elektrofahrräder und – Roller auf Mallorca

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Ausschreibung von einer Million Euro, um die elektrische Mikromobilität auf den Balearen zu fördern

Die Regierung eröffnet am Freitag, den 21. April, über die Generaldirektion für Energie und Klimawandel die Ausschreibung von einer Million Euro, um die elektrische Mikromobilität auf den Balearen zu fördern und damit die Anschaffung von Elektromobilitätsfahrzeugen wie Fahrrädern oder Rollern zu unterstützen.

Der Generaldirektor für Energie und Klimawandel, Pep Malagrava, erklärte: “Wir wissen, dass wir auf den Balearen ein Verhältnis von mehr als einem Auto pro Einwohner haben, eines der höchsten in Spanien. Die Förderung der geteilten Mobilität und der Mikromobilität sind für diese Regierung, die sich bewusst ist, dass der Verkehr einer der größten Umweltverschmutzer ist, von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund ist die Beteiligung aller Sektoren notwendig, um die Energiewende auf den Inseln fortzusetzen, die es uns ermöglichen wird, bessere und qualitativ hochwertige Luft zu atmen, was sich auch auf unsere Gesundheit auswirken wird. Wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, diese Beihilfe zu beantragen und die elektrische Mikromobilität auf den Balearen weiter zu fördern”.

Malagrava erklärte auch, dass diese Subvention aus dem Rahmen der Steuer auf touristische Aufenthalte auf den Balearen (ITS) stammt. “Die Alternative, persönliche Mobilitätsfahrzeuge (PMVs) und Elektrofahrräder anstelle von Autos zu benutzen, insbesondere für Fahrten in der Stadt, kann einen sehr wichtigen Beitrag zu einem effizienteren und nachhaltigen Verkehr leisten. Dies wird auch zur Verkehrsberuhigung und Entlastung von Fahrzeugen in städtischen Gebieten beitragen. Darüber hinaus wollen wir, dass diese Fahrzeuge die Straßenverkehrsregeln einhalten, eine Höchstgeschwindigkeit haben und versichert sind. Von Seiten der Regierung werden wir weiterhin die Dekarbonisierung des Verkehrs fördern, während wir gleichzeitig die Durchdringung mit erneuerbaren Energien fortsetzen und den verschiedenen Sektoren Beihilfen zur Verfügung stellen, um die für die Anpassung an den Klimawandel so notwendige Energiewende fortzusetzen”.

Die Regierung stellt den Bürgern eine Million Euro für den Kauf von Elektrofahrrädern oder Elektrorollern zur Verfügung. Die Anträge müssen elektronisch über die Website http://energia.caib.cat eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge beginnt diesen Freitag und endet am 31. Juli 2023.

Begünstigte dieser Beihilfe können volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz auf den Balearen sein, die das persönliche Mobilitätsfahrzeug nicht für eine wirtschaftliche Tätigkeit nutzen, für die sie Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Markt anbieten.

Bei den Elektrofahrrädern muss es sich um Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung handeln, die mit einem elektrischen Hilfsmotor ausgestattet sind und nicht ausschließlich mit diesem Motor angetrieben werden dürfen. Außerdem muss die Höchstgeschwindigkeit des angetriebenen Fahrzeugs 25 km/h betragen, es muss mit Front- und Heckbeleuchtung ausgestattet sein und eine Mindestreichweite von 25 km haben.

Das Fahrrad muss außerdem mit einem zugelassenen Helm, einer reflektierenden Weste und einem Diptychon/Triptychon mit den wichtigsten Benutzungs- und Verkehrsregeln ausgestattet sein. Außerdem muss es über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 200.000 Euro verfügen.

Elektroroller müssen ausschließlich von einem Elektromotor mit Batteriesystem und integriertem 230-V-Ladegerät angetrieben werden, einsitzig sein und, wenn sie mit einem Sattel ausgestattet sind, über ein Selbstbalancierungssystem verfügen. Diese Fahrzeuge müssen zwei Räder sowie eine Vorder- und Rückbeleuchtung haben.

Die Mindestreichweite des Rollers muss 15 km betragen und die erreichbare Geschwindigkeit muss zwischen 6 und 25 km liegen. Der Roller muss mit einem zugelassenen Helm, einer reflektierenden Weste und einem Diptychon/Triptychon mit den wichtigsten Benutzungsregeln und Verkehrsvorschriften ausgestattet sein. Außerdem muss er eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 200.000 Euro haben.

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