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Im Mai tritt neue Straßenverkehrsordnung in Spanien in Kraft

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Autofahrer in Spanien müssen sich auf einige Veränderungen einstellen. Ab dem 9. Mai 2014 treten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung in Kraft.

Ein ganz wichtiger Punkt bei den Änderungen ist die allgemeine Helm-Pflicht für minderjährige Radfahrer. Damit dürfen Kinder unter 16-Jahren künftig nur noch mit entsprechendem Kopfschutz am Straßenverkehr teilnehmen.

Aber auch für Autofahrer gelten einige Neuerungen: So kann beispielsweise bei einem positiven Drogentest eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro ausgesetzt werden. Das gleiche gilt, wenn die Promille-Grenze von 0,5 um mehr als das Doppelte überschritten wurde. Auch die Installation von Radarwarngeräten kann ab dem 9. Mai mit einer Geldstrafe geahndet werden: 200 Euro und drei Punkte Abzug kostet ein solches Vergehen die Autofahrer. Das ursprünglich geplante Tempo-Limit von 130 km/h auf bestimmten Autobahnabschnitten wird hingegen nicht vor Juni in die spanische Straßenverkehrsordnung mit aufgenommen.

(Mallorca-OK)

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