Start News Lokales Ab sofort schreitet die Polizei ein: Infokampagne am Ballermann

Ab sofort schreitet die Polizei ein: Infokampagne am Ballermann

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© Mallorca-OK

Jetzt wird es langsam ernst an der Playa de Palma. Die Regeln am Ballermann sollen nun von der Polizei durchgesetzt werden. Wer sich nicht an den Verbote-Katalog hält muss zwar noch nicht zahlen, wird aber von der Polizei aufgeklärt.

Dazu verteilen die Beamten ab sofort Flyer, auf denen auch auf Deutsch beschrieben ist was verboten ist und was es in Zukunft kosten wird, wenn man sich nicht an die neuen Regeln hält.

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Zu den Neuerungen zählt unter anderem eine Kleidungsvorschrift, die es Passanten untersagt, außerhalb des Strandbereiches in Bikini und Badehose durch die Straßen zu laufen. Der „Normenkatalog für zivilisiertes Zusammenleben“ verbietet zum Beispiel auch Saufgelage sowie das Liegenlassen von Hundekot und Kaugummis auf der Straße. Er enthält aber auch ganz konkret Vorschriften für Fliegende Händler, Straßenkünstler und Prostituierte.

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In Palma de Mallorca gilt die Verordnung erst ab September, an der Playa de Palma muss bei Verstößen hingegen schon ab Mitte Juni bezahlt werden.

Der Verbote-Katalog

 

Spuckverbot

Palma will saubere Straßen. Deshalb ist es künftig verboten, auf den Boden zu spucken, sowie Kaugummis oder Zigarettenkippen fallen zu lassen.

Hundebesitzer mit Pflichten

Auch wer beim Gassigehen den Hundehaufen nicht wegmacht, muss mit Ärger rechnen. Außerdem wird verstärkt darauf geachtet, dass auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit das Leinenverbot eingehalten wird. An den Stränden haben Hunde grundsätzlich nichts zu suchen, es sei denn, der Strand ist als Hundestrand deklariert.

Wildpinkler unerwünscht

Wildpinklern wird es in Zukunft an den Kragen gehen. Wer dabei erwischt wird muss ein teures Bußgeld zahlen. Das dürfte den meisten Mallorca-Urlaubern aber aus Deutschland schon bekannt sein.

Bikini-Verbot

Mallorca möchte es nicht mehr so freizügig. Wer in Zukunft zu freizügig gekleidet durch die Stadt bummelt, muss ebenfalls mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Nackter Oberkörper beim Bummeln oder Shoppen im Bikini gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für die Strandmeile. Aber schon dahinter fängt die Verbotszone an.

Keine Öffentliche Alkoholexzesse

Das berühmte Vorglühen wird es an der Playa de Palma nicht mehr geben. Eimmersaufen im Rudel auf der Strandpromenade gehört der Geschichte an. Auf der berüchtigten Partymeile wurde das öffentliche Rudel-Trinken schon im vergangenen Jahr verboten, jetzt ist es im kompletten öffentlichen Raum der Stadt untersagt. In Bars und Kneipen kann also weiter gezecht werden, auf offener Straße nicht.

Alkohol, Glasflaschen und Rauchen am Strand verboten

Am Strand sind künftig das Trinken von Alkohol, Glasflaschen und das Rauchen streng verboten. Hier drohen sogar Bußgelder von bis zu 1.800 Euro.

Balconing

Das ist eine Unsitte die schon in den vergangenen Jahren zahlreiche Verletzte und Todesopfer gefordert hat. Bei derartigen Mutproben springen die zumeist jungen Urlauber – häufig unter Alkoholeinfluss – von ihrem Balkon in den Pool oder zu einem Nachbarbalkon. Wer hierbei erwischt wird muss mit drastischen Strafen rechnen.

Straßen-Prostitution

Das Thema ist nicht neu auf Mallorca. Doch gerade in den Touristenhochburgen wie beispielsweise an der Playa de Palma bekommt man schon seit Jahren die Prostitution nicht in den Griff. Ein besonderes Übel dabei sind die nigerianischen Nutten, die die Freier lieber ausrauben als ihre Liebesdienste anzubieten. Deswegen haben die Behörden nun einen krassen Schnitt gemacht. Wenn man erwischt wird, muss sowohl die Prostituierte als auch der Freier Bußgeld zahlen.

Baderegeln beachten

Auch die Baderegeln und die Strände der Kommune sind ein Thema im Verbotskatalog. Jedes Jahr sterben Urlauber an den Küsten Mallorcas, weil sie die Gefahren des Mittelmeeres unterschätzen. Aus diesem Grund ergibt es sich eigentlich von selbst, den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge zu leisten. Wer trotz roter Flagge (Badeverbot) ins Wasser geht muss 400 Euro bezahlen.

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