Zurzeit wird der Mord an der deutschen Residentin Gisela von Stein vor Gericht in Palma de Mallorca verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte zum Prozessbeginn eine Haftstrafe von 20 Jahren. Außerdem soll der Angeklagte eine Schmerzengeldentschädigung von 500.000 Euro an die Tochter des Opfers zahlen.
Angeklagt ist der ehemalige Lebensgefährte des Opfers. Er wurde von der Polizei schon im Oktober 2012 verhaftet.
Der Angeklagte bestreitet den Mord, gibt aber zu, die Leiche des Opfers im Garten vergraben und das Schlafzimmer nach der Tat renoviert zu haben. Über die Schuldfrage muss nun das Gericht in Palma entscheiden.
(Mallorca-OK)