Die Gemeinden können bei zu viel Andrang an den Stränden entsprechende Zeitbegrenzungen einführen
Die Zentralregierung in Madrid hat in einer neuer Verordnung den Gemeinden das Recht gegeben, ihre Strände während des Corona-Exit-Plan selbst zu organisieren. so auch auf Mallorca und Co.
Sollte es an den Stränden zu voll werden und somit die Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden können, werden die Gemeinden auf Mallorca Zugangsbeschränkungen zum entsprechenden Strand erlassen. Dazu können Begrenzungen der Personen zahlen erlassen werden oder auch zeitliche Beschränkungen. Auch Parkplätze an den Stränden können begrenzt werden oder dass diese früher schließen.
Der Abstand zwischen den Strandliegen und Sonnenschirmen wird 4 Meter betragen. Die Flächen dazwischen sollen frei bleiben.
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