Start News Lokales Wie sicher sind die Sauf- und Bikini-Verbote am Ballermann wirklich?

Wie sicher sind die Sauf- und Bikini-Verbote am Ballermann wirklich?

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Foto: © Mallorca-OK

Am 12. Mai sollen die Stadtvertreter von Palma de Mallorca die neue „Bürger-Verordnung“ beschließen. Hier sind zahlreiche Verbote für die Zukunft auch an der Playa de Palma geregelt. Wenn die Bürgerschaft diese Verbote beschließt, sollen sie umgehend in Kraft treten und dann auch schrittweise umgesetzt werden.

Kritiker befürchten jetzt schon, dass es schwer sein wird, diese Verbote dann auch tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Nach bisher unbestätigten Informationen soll die dafür verantwortliche Policía Local zum Beispiel an der Playa de Palma gerade Mal pro Schicht zwischen 6 und 12 Polizisten verfügen haben. Das wird bei der Masse der Touristen die hier jeden Tag feiern kaum ausreichen, denn anderes wie im vergangenen Jahr sind die Verbote nicht nur auf einen bestimmten Strandabschnitt begrenzt, sondern gelten für den kompletten Bereich. Dann müssen sich die wenigen Beamten nicht nur um die deutschen Party-People vor den einschlägigen Lokationen beschäftigen, sondern auch um die Holländer und vor allem um die einheimischen Menschen, die bisher auch gern mal am Strand eine Party machten.

Der Verbote-Katalog

Spuckverbot
Palma will saubere Straßen. Deshalb ist es künftig verboten, auf den Boden zu spucken, sowie Kaugummis oder Zigarettenkippen fallen zu lassen.

Hundebesitzer mit Pflichten

Auch wer beim Gassigehen den Hundehaufen nicht wegmacht, muss mit Ärger rechnen. Außerdem wird verstärkt darauf geachtet, dass auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit das Leinenverbot eingehalten wird. An den Stränden haben Hunde grundsätzlich nichts zu suchen, es sei denn, der Strand ist als Hundestrand deklariert.

Wildpinkler unerwünscht

Wildpinklern wird es in Zukunft an den Kragen gehen. Wer dabei erwischt wird muss ein teures Bußgeld zahlen. Das dürfte den meisten Mallorca-Urlaubern aber aus Deutschland schon bekannt sein.

Bikini-Verbot

Mallorca möchte es nicht mehr so freizügig. Wer in Zukunft zu freizügig gekleidet durch die Stadt bummelt, muss ebenfalls mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Nackter Oberkörper beim Bummeln oder Shoppen im Bikini gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für die Strandmeile. Aber schon dahinter fängt die Verbotszone an.

Keine Öffentliche Alkoholexzesse

Das berühmte Vorglühen wird es an der Playa de Palma nicht mehr geben. Eimmersaufen im Rudel auf der Strandpromenade gehört der Geschichte an. Auf der berüchtigten Partymeile wurde das öffentliche Rudel-Trinken schon im vergangenen Jahr verboten, jetzt ist es im kompletten öffentlichen Raum der Stadt untersagt. In Bars und Kneipen kann also weiter gezecht werden, auf offener Straße nicht.

Alkohol, Glasflaschen und Rauchen am Strand verboten

Am Strand sind künftig das Trinken von Alkohol, Glasflaschen und das Rauchen streng verboten. Hier drohen sogar Bußgelder von bis zu 1.800 Euro.

Balconing

Das ist eine Unsitte die schon in den vergangenen Jahren zahlreiche Verletzte und Todesopfer gefordert hat. Bei derartigen Mutproben springen die zumeist jungen Urlauber – häufig unter Alkoholeinfluss – von ihrem Balkon in den Pool oder zu einem Nachbarbalkon. Wer hierbei erwischt wird muss mit drastischen Strafen rechnen.

Straßen-Prostitution

Das Thema ist nicht neu auf Mallorca. Doch gerade in den Touristenhochburgen wie beispielsweise an der Playa de Palma bekommt man schon seit Jahren die Prostitution nicht in den Griff. Ein besonderes Übel dabei sind die nigerianischen Nutten, die die Freier lieber ausrauben als ihre Liebesdienste anzubieten. Deswegen haben die Behörden nun einen krassen Schnitt gemacht. Wenn man erwischt wird, muss sowohl die Prostituierte als auch der Freier Bußgeld zahlen.

Baderegeln beachten

Auch die Baderegeln und die Strände der Kommune sind ein Thema im Verbotskatalog. Jedes Jahr sterben Urlauber an den Küsten Mallorcas, weil sie die Gefahren des Mittelmeeres unterschätzen. Aus diesem Grund ergibt es sich eigentlich von selbst, den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge zu leisten. Wer trotz roter Flagge (Badeverbot) ins Wasser geht muss 400 Euro bezahlen.

Schon im Mai soll die Verordnung in Kraft treten. Anfangs gilt noch eine Gnadenfrist. Zunächst plant die Stadtverwaltung eine Informationskampagne, die die Inselbewohner über die neuen Verhaltensregeln aufklären soll.

© Mallorca-OK

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