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Wenig Chancen auf Rückerstattung stornierter Flüge wegen Corona

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Urlaub gestrichen

Experten meinen: Rückerstattung von stornierten Flügen fast aussichtslos

In den vergangenen Wochen der Beschränkungen durch die Corona-Krise sind zahlreiche Flüge ausgefallen. Nach dem europäischen Reiserecht haben alle diese Passagiere ein Recht darauf, ihren bezahlten Ticketpreis zurück zu bekommen.

Statt dessen vertrösten die meisten Fluggesellschaften ihre verärgerten Passagiere dem Versprechen der kostenlosen Umbuchung oder Gutscheinen. Wer das nicht will bekommt anscheinend im Moment gar nichts. Wem in den vergangenen Corona-Wochen auf Mallorca Flüge storniert wurden, sollte nicht darauf hoffen, dass ihm das Geld zurückerstattet wird. Darauf verwies der Chef des Reisebüroverbandes der Balearen namens Aviba, Francesc Mulet.

Der Hintergrund dafür ist, dass die Fluggesellschaften einfach nicht das Geld in der aktuellen Situation haben um den Kunden den Ticketpreis zu erstatten. Hinter diesem Hintergrund wird dem Kunden die Auswahl der Erstattung auf der Webseite verwehrt. Kunden die sich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden bekommen gar keine Antwort. Man versucht von Seiten der Airlines die Sache erst einmal auszusitzen.

In den letzten Tagen haben uns zahlreiche Beschwerden von verärgerten Passagieren erreicht, die das Geld nicht zurück bekommen haben.

Maik Röhricht: „Auch ich habe schon ein Einschreiben nach Dublin geschickt. Die Antwort kam dann per Mail: Sie akzeptieren den Antrag auf Rückerstattung, auf Grund der Covid19 Umstände kann aber die Erstattung noch einiges an Zeit in Anspruch nehmen und der Gutschein bis dahin trotzdem eingelöst werden. Seit dem ist Schweigen im Walde und nichts passiert. “Einiges an Zeit” ist ja auch ein seeehr dehnbares Zeitfenster. Ich denk es wird nichts nutzen… ich werde mal den Rechtsweg androhen…..“

Marie Meissner: „Mitlerweise haben sie mir auch schon eine Email mit einem Gutscheincode geschickt, obwohl ich eine Rückerstattung beantragt hab. Ging wohl an viele raus… AUFPASSEN dort gibt es einen Link, worüber man diesen Gutschein annimmt. Mein nächster Schritt ist ebenfalls ein Einschreiben nach Dublin.“

Wiwo: „Bei Laudamotion, das ja zu Ryanair gehört, das gleiche Spielchen. Die behaupten, dass die EU angeblich Corona zu den außergewöhnlichen Umständen gehörend einstuft und wollen gar nicht zahlen! Haben ebenfalls Einschreiben nach Österreich verschickt, bis jetzt keine Reaktion. Als nächstes schicken wir die Mahnung.“

Theodra: „Die Adresse von Lauda Österreich? Hat die jemand? Bin auch geschädigt und stinksauer! Flug wurde annulliert und ich musste für 500 Euro mit eurowings fliegen um nach Deutschland zurück zu kommen“

Dobrivoje Peric: Ich habe am 10 März für den Flug am 8 April über einen Ryanair Link die Erstattung beantragt. Diese Link war nur an einem Tag aktiv, danach verschwand für immer. Seitdem schweigt Ryanair!!!! Ich werde dieses Problem meinem Rechtsanwalt übergeben, der Ryanair anklagen wird.“

Hans Peter Schmidt: „Auch Condor drückt sich vor der Erstattung. Brief per Einschreiben am 08.04. Verschickt, zugestellt am 17.04. Bisher keine Antwort. Heute wird ein zweiter Brief als Mahnung verschickt. Sollte Condor diese Frist wieder verstreichen lassen, werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Da Condor sich dann im Verzug befindet, muss die Airline auch die Anwaltskosten übernehmen.“

Und das sind nur einige Nachrichten die uns zu diesem Thema erreicht haben. Es ist schon Schade zu sehen wir man mit den sonst so geliebten Kunden in der Krise umgeht.

Wir haben nicht nur bei Ryanair geschaut. Auch andere Fluggesellschaften machen es durch unübersichtliche Menüführung auf der Webseite schwer den Button mit der Erstattung zu finden.

Wir können nur empfehlen: Bleiben sie hartnäckig, suchen sie sich gegebenenfalls einen Anwalt, schicken sie ihre Ansprüche mit der Aufforderung auf Erstattung bei eingeschriebenen Brief an die Fluggesellschaft, gegeben falls auch noch einmal eine Mahnung. Lassen sich sich auf keinen Fall abwimmeln denn die Erstattung des Ticketpreises steht ihnen nach europäischen Reiserecht zu.

Wer einen Flug gebucht hat aber wegen nicht fliegen kann wegen der Corona-Krise hat ein Recht für Rückerstattung des Ticketpreises. Die Europäische Union hat die Fluglinien eindringlich ermahnt, Passagieren, denen Flüge wegen der Corona-Pandemie gestrichen wurden, das Geld zurückzuerstatten oder ein Ticket für die gleiche strecke an einem anderen Tag anzubieten. Gutscheine reichten nur dann aus, wenn diese von den Fluggästen auch akzeptiert werden. Wer keinen Gutschein will, dem muss der Flugpreis in Geld erstattet werden.

Schreiben sie uns gern ihre Erfahrungen in der Kommentarfunktion unter dem Beitrag.

Wichtige Adressen um seine Ansprüche geltend zu machen:

Ryanair DAC
Dublin office,
Airside Business Park, Swords,
Co Dublin, Ireland
Laudamotion GmbH
Concorde Business Park 1/A/7-9
A-2320 Schwechat
Österreich
Condor Flugdienst GmbH
Thomas-Cook-Platz 1,
61440 Oberursel
Eurowings GmbH
Großenbaumer Weg 6
40472 Düsseldorf

1 KOMMENTAR

  1. Wir würden am 14.6. nach Mallorca fliegen. Es besteht aber eine Reisewarnung und ein Einreiseverbot seitens Spanien für Touristen. Eurowings scheint den Flug aber weiterhin durchzuführen, denn der Flug ist bis jetzt nicht storniert.

    Am Ende müssen wir wohl von uns aus stornieren, aber dann bleibt uns nur noch der Gutschein 😢

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