Start News Lokales Verbote-Katalog am Ballermann: Die Bilanz des ersten Jahres

Verbote-Katalog am Ballermann: Die Bilanz des ersten Jahres

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Archivfoto © Mallorca-OK

Als die neue Verordnung beschlossen wurde feierte die Party-Gemeinde am Ballermann gerade das Saison-Opening. Viele der Spaßtouristen hatten da noch über die Benimmregeln gewitzelt. Doch ab Juni wurde es erst an der Playa de Palma. Eimersaufen am Strand, Bikinis oder nackter Oberkörper beim Stadtbummel, fliegende Händler, die schnelle Sex-Nummer im Park: Lange hieß es auf Mallorca: Erlaubt ist, was gefällt. Doch damit ist Schluss: Seit Mitte Juni gilt auf der beliebtesten Ferieninsel der Deutschen die „Verordnung für zivilisiertes Zusammenleben“ – ein Gesetzeswerk aus 113 Regelungen und Verboten.

Damit sie eingehalten werden, gehen Polizisten Streife, ermahnen, stellen Bußgeldbescheide aus. Die starten bei 50 Euro (z. B. lautes Musikhören, nackter Oberkörper, unerlaubte Massage-Dienste). Bei nicht genehmigten Graffitis drohen 200 Euro, verbotenen Glücksspielen 400 Euro. Wer andere beleidigt oder demütigt, muss mit 200 bis 600 Euro Strafe rechnen. Fliegende Händler werden mit bis zu 200 Euro zur Kasse gebeten.

Doch hat das strikte Vorgehen etwas gebracht? Halten sich die Touris an die Verbote?

Seit Inkrafttreten der Verordnung habe die Stadt so bereits rund 18.000 Euro eingenommen. Und das waren die Vergehen:
► 217 Bescheide gegen Hütchenspieler
► 286 Bescheide wegen Alkoholkonsum
► 688 Bescheide gegen fliegende Händler
► 574 Bescheide wegen Verkauf von Essen und Getränken am Strand
► 538 Bescheide gegen Masseurinnen
► 20 Bescheide wegen Pinkeln in der Öffentlichkeit
► 18 Bescheide wegen lauter Musikgeräte
► 99 Bescheide wegen Benutzung von Glasflaschen am Strand

Die Urlauber seien in der Regel sehr kooperativ, zahlen ihre Geldbußen anstandslos. Denn, so Stadtradt Álvaro Gijón: Die Mehrheit der Touristen kenne die neuen Verordnungen.

Seit dem 1. September gelten diese Regeln nicht nur für die Playa de Palma, sondern auch für das gesamte Stadtgebiet von Palma de Mallorca.

Bei vielen der Verbote in diesem neuen Gesetz ist es eigentlich peinlich, dass man das noch einmal extra verbieten muss. Vieles würden die Urlauber in ihrer Heimat gar nicht machen. Doch auch der Kriminalität haben die Behörden von Palma mit diesem Benimmregeln den Kampf angesagt. Das große Ziel was dahinter steckt, ist das große Ziel des „Qualitätstourismus“

Der Verbote-Katalog

Spuckverbot

Palma will saubere Straßen. Deshalb ist es künftig verboten, auf den Boden zu spucken, sowie Kaugummis oder Zigarettenkippen fallen zu lassen.

Hundebesitzer mit Pflichten

Auch wer beim Gassigehen den Hundehaufen nicht wegmacht, muss mit Ärger rechnen. Außerdem wird verstärkt darauf geachtet, dass auch im Interesse der allgemeinen Sicherheit das Leinenverbot eingehalten wird. An den Stränden haben Hunde grundsätzlich nichts zu suchen, es sei denn, der Strand ist als Hundestrand deklariert.

Wildpinkler unerwünscht

Wildpinklern wird es in Zukunft an den Kragen gehen. Wer dabei erwischt wird muss ein teures Bußgeld zahlen. Das dürfte den meisten Mallorca-Urlaubern aber aus Deutschland schon bekannt sein.

Bikini-Verbot

Mallorca möchte es nicht mehr so freizügig. Wer in Zukunft zu freizügig gekleidet durch die Stadt bummelt, muss ebenfalls mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Nackter Oberkörper beim Bummeln oder Shoppen im Bikini gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Das Verbot gilt ausdrücklich nicht für die Strandmeile. Aber schon dahinter fängt die Verbotszone an.

Keine Öffentliche Alkoholexzesse

Das berühmte Vorglühen wird es an der Playa de Palma nicht mehr geben. Eimmersaufen im Rudel auf der Strandpromenade gehört der Geschichte an. Auf der berüchtigten Partymeile wurde das öffentliche Rudel-Trinken schon im vergangenen Jahr verboten, jetzt ist es im kompletten öffentlichen Raum der Stadt untersagt. In Bars und Kneipen kann also weiter gezecht werden, auf offener Straße nicht.

Alkohol, Glasflaschen und Rauchen am Strand verboten

Am Strand sind künftig das Trinken von Alkohol, Glasflaschen und das Rauchen streng verboten. Hier drohen sogar Bußgelder von bis zu 1.800 Euro.

Balconing

Das ist eine Unsitte die schon in den vergangenen Jahren zahlreiche Verletzte und Todesopfer gefordert hat. Bei derartigen Mutproben springen die zumeist jungen Urlauber – häufig unter Alkoholeinfluss – von ihrem Balkon in den Pool oder zu einem Nachbarbalkon. Wer hierbei erwischt wird muss mit drastischen Strafen rechnen.

Straßen-Prostitution

Das Thema ist nicht neu auf Mallorca. Doch gerade in den Touristenhochburgen wie beispielsweise an der Playa de Palma bekommt man schon seit Jahren die Prostitution nicht in den Griff. Ein besonderes Übel dabei sind die nigerianischen Nutten, die die Freier lieber ausrauben als ihre Liebesdienste anzubieten. Deswegen haben die Behörden nun einen krassen Schnitt gemacht. Wenn man erwischt wird, muss sowohl die Prostituierte als auch der Freier Bußgeld zahlen.

Baderegeln beachten

Auch die Baderegeln und die Strände der Kommune sind ein Thema im Verbotskatalog. Jedes Jahr sterben Urlauber an den Küsten Mallorcas, weil sie die Gefahren des Mittelmeeres unterschätzen. Aus diesem Grund ergibt es sich eigentlich von selbst, den Anweisungen der Rettungsschwimmer Folge zu leisten. Wer trotz roter Flagge (Badeverbot) ins Wasser geht muss 400 Euro bezahlen.

© Mallorca-OK

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