Die Touristen die das Auswärtige Amt im März wegen Corona zurück geholt hat müssen bis zu 1.000 Euro zahlen
Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie Mitte März startete die Bundesregierung eine Rückholaktion für Hunderttausende Deutsche, die irgendwo auf der Welt gestrandet waren. Nun steht fest, was die Urlauber dafür selbst zahlen müssen.
In einer vom Auswärtigen Amt koordinierten Aktion wurden insgesamt 240.000 Menschen aus den Urlaubs-Destinationen wegen der Corona-Pandemie wieder nach Deutschland zurück geholt.
Die zurück geholten Urlauber sollen sich nach dem Konsulargesetz an den Kosten der Charterflüge beteiligen, wie das Auswärtige Amt erklärte. Hierzu werden in den kommenden Tagen und Wochen entsprechende Bescheide versand. “Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten.” so weiter ein Sprecher das Auswärtigen Amtes in Berlin .
Die Bundesregierung stellt den den zurückgeholten Touristen laut Auswärtigen Amt 200 bis 1.000 Euro für die Flüge in Rechnung. Somit sollen 40 Prozent der Gesamtkosten der beispiellosen Aktion von 94 Millionen Euro gedeckt werden.
Die Kostenbeteiligung der Gestrandeten wird gestaffelt: Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika müssen 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik werden 500 Euro fällig, Rückkehrer aus Südamerika und Asien müssen 600 Euro zahlen, und wer aus Neuseeland und Australien zurückgeholt wurde, erhält eine Rechnung über 1000 Euro.
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