Gericht entscheidet: Unfallfahrerin von Sa Rápita weiterhin auf freiem Fuß
Im Jahr 2018 hatte die beschuldigte Frau in Sa Rápita mit ihrem Auto ein 15-jähriges Mädchen überfahren und getötet. Im vergangenen Jahr wurde die Unfallfahrerin zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil ging sie erfolgreich in Berufung. Das Verfahren kann aber zurzeit wegen der Corona-Beschränkungen nicht weiter geführt werden.
Nun hatte die Familie des Opfers gefordert, dass die Unfallfahrerin bis zum Prozess in Haft soll. Das hat das Gericht in Palma de Mallorca nun aber abgelehnt, da bei der Beschuldigten Frau keine Fluchtgefahr vorliegt.
Die Unfallfahrerin hatte sich 2018 betrunken hinter das Steuer ihres Autos gesetzt. Als sie auch noch mit dem Handy hantierte passierte der tödliche Unfall. Nach dem Unfall beginn sie Unfallflucht und gibt an, sich an nicht erinnern zu können.
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