Start News Lokales Strenge Benimmregeln am Ballermann

Strenge Benimmregeln am Ballermann

1017
0
TEILEN
Partyalarm in der Bierstraße

Jetzt strenge Benimmregeln am Ballermann auf Mallorca: Diese Strafen drohen bei Missachtung

Es gibt sie schon seit längerem: Die Touri-Zonen auf Mallorca. Dort gelten härtere Regeln, die vor allem das Feiern und Konsumieren von Alkohol betreffen. Jetzt wurden die Zonen erneut ausgeweitet.

Pünktlich vor dem Start der neuen Party-Saison hat das Rathaus am 22. Februar die Zonen, in denen schärfere Regeln gelten, um insgesamt vier Straßen erweitert. Eine von ihnen ist die bekannte „Bierstraße“, beziehungsweise die Carrer Miquel Pellisa.

Hinzugekommen sind auch die Parallelstraße der Schinkenstraße (Carrer Missió de San Diego) und weitere Straßen im Bereich vom Megapark bis zum Dino-Minigolf. Konkret sind das die Carrer del Llaüt (zweite Meereslinie) sowie die Carretera de s’Arenal (Meerespromenade) jeweils zwischen den Querstraßen Carrer Trobadors und Carrer Missió de San Gabriel.

Laut der Verordnung wird es für verschiedene Verhaltensweisen, die darin aufgelistet sind, Strafen geben. Darunter fallen beispielsweise die Störung der öffentlichen Ordnung durch Fehlverhalten beleidigender oder lautstarker Natur, Umweltverschmutzung oder die Beschädigung oder Zerstörung öffentlichen Eigentums. Des weiteren sind die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, die Behinderung der Nutzung öffentlicher Wege durch initiierte Massenansammlungen und das Verbot zur Anstiftung von Massenkonsum im öffentlichen Raum strafbar.

Die Regeln gelten vom 1. April bis zum 1. Oktober. Damit wolle die Inseln insbesondere die exzessiven Partys der deutschen Urlauber eindämmen. Unter die Regelungen fällt auch, dass Lokale in einzelnen Straßen kein Essen und keine Getränke auf der Straße verkaufen dürfen. Außerdem müssen Clubs und Diskotheken getrennte Ein- und Ausgänge haben, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Vorhandene Außenbereiche müssen von der Straße abgetrennt werden.

Hinzu kommt das Verbot der Werbung für Alkohol sowie Angebote von sogenanntem Flatrate-Saufen auf offener Straße. Die Missachtung der geltenden Regeln startet bei leichten Vergehen mit einem Bußgeld von 100 bis 750 Euro, bei schweren Fällen liegt es bei 750 Euro bis 1.500 Euro und bei sehr schweren bei bis zu 3.000 Euro. Unter letzteres fallen beispielsweise „starke Ruhestörungen“ oder „Belästigung in Folge eines Alkohol- oder Drogenrauschs“, wie aus einer Pressemitteilung der Stadt hervorgeht.

Das ist auch interessant


HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.