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Streit um Ticket-Erstattungen

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Wenn der Flug wegen Corona Beschränkungen ausgefallen ist tricksen die Fluggesellschaften besonders gern um die Ticket-Erstattung

Wenn Flüge gestrichen werden, warten Kunden häufig ewig auf ihr Geld. Statt zu zahlen, streiten viele Airlines lieber vor Gericht. Nun hat die Ryanair-Tochter Laudamotion dort allerdings eine Niederlage erlitten.

Ein Passagieren hatte auf die Ticket-Erstattung geklagt. Die Ryanair-Tochter Lauda Air schuldete dem Passagier wegen des ausgefallenen Flugs 48,48 Euro. Die Fluggesellschaft war aber der Meinung dass sie den Passagieren den Ticket Betrag nicht sofort erstatten muss und spielt ja auch Zeit. Sie argumentierte dass die Ticket-Erstattung ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre. Dagegen geklagt hatte das Fluggastrechteportal EUflight für einen Passagier.

Das neuerliche Verfahren ist nur ein Beispiel für den Ärger, den nach wie vor unzählige Kunden durchmachen, die seit Monaten auf ihr Geld für nicht stattgefundene Flüge warten. Die Airlines erstatten die Tickets – wenn überhaupt – nach wie vor nur sehr zögerlich. Kunden werden zusätzlich Erstattungen erschwert, manchmal indem etwa Links verschickt werden, die im Internet ins Leere führen.

Eine andere Masche der Airlines ist, dass Kunden die ihr Ticket über eine Booking-Plattform wie beispielsweise Expedia, Check24, Opodo, Booking oder ein anderes Reiseportal gekauft haben werden zurück an diese Booking Plattform verwiesen. Das europäische Recht liegt aber eindeutig fest dass der Passagier selbst ein Anspruch auf die Ticket-Erstattung hat. Nicht nur Ryanair nutzt hier gerne die Unwissenheit der Passagiere zum Reiserecht aus.

Das Argument, dass eine Erstattung ein „unverhältnismäßiger Aufwand“ sein könnte, wies das Gericht ebenfalls zurück. Ein Gläubiger – in diesem Falle der Passagier – habe ein gesteigertes Interesse, auch kleinere Geldbeträge bei seinem Schuldner – also der Airline – geltend zu machen und deren Rückzahlung innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen zeitlichen Fristen zu verlangen. Auch sei die rechtliche Prüfung eines Anspruchs „nicht sonderlich kompliziert“. Das Gericht verurteilte die Fluglinie Laudamotion auf die Zahlung des Betrags nebst Zinsen.

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