Die jüngere Schwester des spanischen Königs Felipe VI., die Infantin Cristina, muss wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung auf die Anklagebank.
Wie aus einer Entscheidung des balearischen Oberlandesgerichts auf Mallorca hervorgeht, die am gestrigen Freitag veröffentlicht wurde, wird die Tochter des früheren spanischen Königs Juan Carlos weiterhin als Beschuldigte geführt. Fallengelassen wurde allerdings der Vorwurf der Geldwäsche. Die Entscheidung fiel einstimmig und kann nicht mehr angefochten werden.
Die Delikte der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche waren der Infantin im Juni im Abschlussbericht von Untersuchungsrichter José Castro im Fall Nóos vorgeworfen worden. Mit dem Bericht waren die vierjährigen Ermittlungen in dem Skandal zum Abschluss gekommen, die Vorladung von Cristina de Borbón war allerdings von der Staatsanwaltschaft angefochten worden.
Cristina de Borbón hat laut den Ermittlungen etliche Ausgaben für Haus, Reisen und Annehmlichkeiten über die Consulting-Firma Aizóon abgewickelt – einer mutmaßlichen Scheinfirma, an der sie zusammen mit ihrem Mann Iñaki Urdangarin zu 50 Prozent beteiligt ist. Zudem soll bei der Zahlung der Einkommens- und Körperschaftssteuer getrickst worden sein.
© Mallorca-OK