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Schärfe Strafen für Autofahrer in Spanien

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Guardia Civil Trafico Alkoholtest
Bild: Pixabay

Spanien verschärft Strafen für Autofahrer drastisch – Verkehrsverstöße werden in Zukunft strenger geahndet

Verkehrsverstöße werden in Spanien und somit auch auf Mallorca künftig sehr viel strenger bestraft. Ein neuer Maßnahmen Katalog listet die neuen Strafen detailliert auf.

Telefonieren mit dem eigenen Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer hier erwischt wird bekommt nach dem neuen Bußgeldkatalog sechs Punkte, bislang waren es nur drei Punkte.

Eine neue Regelung gibt es für Städte. Straßen die nur eine Fahrspur haben, und in der Regel Einbahnstraßen sind, dürfen nur noch maximal mit 30 km/h befahren werden. Auch wurden neue Regeln für Elektroroller eingeführt. Diese dürfen nur noch mit 25 km/h unterwegs sein.

Diese Maßnahmen sind Teil eines neuen Gesetzes zur Eindämmung von Verkehrsunfällen. In den nächsten zehn Jahren wird Spanien die Zahl der Verkehrstoten auf 50 Prozent reduzieren.

Die Neuerungen im Einzelnen:

Strafpunkte

– Wer am Steuer mit dem Handy telefoniert, bekommt 6 statt 3 Punkte. Weiterhin wird eine Geldbuße von 200 Euro verhängt.

– Wer keinen Sicherheitsgurt, Kinderrückhaltesysteme oder Helm benutzt, wird mit 4 statt 3 Punkten bestraft.

– Wer Radarwarngeräte mit sich führt – auch deaktiviert – muss mit einr Geldbuße von 500 Euro und 3 Punkten rechnen.

– Autos und Motorräder dürfen beim Überholen die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht mehr als 20 Stundenkilometer überschreiten.

– Für die Teilnahme an zertifizierten Fahrsicherheitskursen der Verkehrsleitstellte werden zwei Strafpunkte abgezogen.

– Wer sich zwei Jahre lang keiner Verkehrsverstöße schuldig macht, wird auf seinen Anfangspunktestand zurückgesetzt.

– Transportunternehmen können online auf das Fahrerregister zugreifen, um sich darüber zu informieren, ob ihre Mtiarbeiter über einen gültigen Führerschein verfügen.

Städtische Mobilität

– Auf Straßen mit nur einer Fahrspur und einem Gehsteig gilt ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern.

– Auf Straßen mit einer Fahrspur pro Fahrtrichtung sind höchstens 30 Stundenkilometer erlaubt.

– Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung gilt weiterhin der Grenzwert von 50 Stundenkilometern.

Elektrofahrzeuge

– Elektrofahrzeuge wie Roller oder Segways dürfen maximal 25 Stundenkilometer schnell sein. Ausgenommen sind Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität wie zum Beispiel elektrische Rollstühle.

– Es gilt ein Fahrverbot für Bürgersteige und Fußgängerzonen sowie auf Überlandstraßen, Schnellstraßen und in Tunneln.

– Fahrer können auf Alkohol getestet werden und dürfen keine Kopfhörer benutzen.

– Alle drei Maßnahmen treten am 2. Januar 2021 in Kraft.

– Darüber hinaus müssen Fahrer innerhalb von zwei Jahren ein Verkehrszertifikat vorweisen können, das die im Fahrzeugbuch festgelegten technischen Anforderungen bestätigt.

Führerschein

– Das Mindestalter für das Führen eines Lastkraftwagens wird von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt, vorausgesetzt der Fahrer verfügt über ein Certificado de aptitud profesional (CAP).

– Das Mindestalter für das Führen von Reisebussen wird ebenfalls auf 18 Jahre herabgesetzt (ohne Fahrgäste und beschränkt auf einen Radius von 50 Kilometern). Die Passagierbeförderung ist ab einem Alter von 21 Jahren erlaubt.

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