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Saufgelage am Ballermann auch weiter verboten

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© Mallorca-OK/Jürgen Brosda

In der vergangenen Woche wurde durch das zuständige Verwaltungsgericht die Benimmregeln im Stadtgebiet von Palma de Mallorca und der Playa de Palma wieder außer Kraft gesetzt. Dennoch soll auch in diesem keine Saufgelage am Ballermann geben.

Dazu will die Stadtverwaltung erneut eine Verordnung anwenden, die unter der früheren Mitte-Links-Regierung eingeführt worden war. Sie sieht vor, dass spezielle Interventionszonen im Stadtgebiet festgelegt werden, wo die Polizei gegen Saufgelage einschreitet. In der Vergangenheit war dies am Paseo Marítimo der Fall, aber auch an einem Teil der Playa de Palma. Wie das konkret aussehen soll, ist aber derzeit noch unklar.

Die Stadt will damit die Gemüter der Anwohner und Hoteliers besänftigen die nach dem Urteil vom vergangenen Donnerstag in helle Aufregung versetzt wurden.

Die Hoteliers an der Playa de Palma fürchten dennoch, dass die Exzesse im wichtigsten Urlaubsgebiet von Mallorca wieder zunehmen. Wenn es kein klares Regelwerk gebe, seien die Zuständigkeiten von Orts- und Nationalpolizei etwa beim Vorgehen gegen fliegende Händler und Hütchenspieler nicht eindeutig, heißt es beim Hoteliersverband der Playa de Palma. Bei den Hotels will man schon seit ein paar Jahren verstärkt auf den Qualitätstourismus im vier und fünf Sternebereich setzen. Denen sind die Ballermanntouristen schon lange ein Dorn im Auge. Auch die Anwohner waren mit den Benimmregeln sehr zufrieden.

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