Was passiert mit meinem stornierten Ticktet wenn der Preis nicht erstattet wird? Airlines und Reiseveranstalter mauern bei der Reisepreis-Erstattung. Gutschein oder Erstattung?
Seit Mitte März waren Reisen so gut wie ausgeschlossen und sowohl Reisen als auch Flüge mussten wegen der Corona-Pandemie storniert werden. Nicht nur für die Reisenden eine schmerzliche Erfahrung, auch ein Horror-Szenario für Fluggesellschaften und Reiseveranstalter. Für die kamen die Beschränkungen einem Fiasko gleich.
So war man auch schnell bei der Sache, den Kunden kostenlose Umbuchungen oder Gutscheine anzubieten damit man den Reise- oder Ticketpreis nicht an den Kunden auszahlen muss und so seine Liquidität schont. Einige Reiseveranstalter wie beispielsweise der deutsche Reisekonzern TUI packten bei Annahme eines Gutscheins sogar noch einmal 150 Euro als Bonus oben drauf.
Muss man einen Gutschein als Kunden akzeptieren?
Nein muss man nicht. Das europäische Reiserecht regelt das eindeutig, dass man Anspruch auf Erstattung in Geld hat. Auf T-Online erklärt der Reisefachanwalt Prof. Dr. Ronald Schmid: „Die EU-Kommission hat sogenannte Zwangsgutscheine, auch Covid-19-Gutscheine genannt, klar abgelehnt, denn das widerspricht geltendem europäischen Recht, explizit der EU-Fluggastrechteverordnung. Änderungen dieser Verordnung kann natürlich nur der EU-Gesetzgeber (Rat und Parlament) vornehmen und nicht einzelne Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission pocht aus gutem Grund auf das Recht der Verbraucher auf Erstattung von Zahlungen für abgesagte Reisen und geht gegen Mitgliedsstaaten vor, die sich darüber hinwegsetzen. Deutschland wollte Verbraucher ursprünglich ebenfalls verpflichten, Gutscheine statt Rückzahlungen zu akzeptieren. Nach Widerstand aus Brüssel hat die deutsche Regierung jedoch davon Abstand genommen.“
Was ist wenn ich den Gutschein annehme?
Die Gutscheine sollen eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten haben und auch insolvenzgesichert sein. Wenn der Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst wird, soll innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Gutscheins eine automatische Rückerstattung an den Passagier erfolgen.
Ob dass dann auch so erfolgen soll ist fraglich. Außerdem macht keiner darüber eine Aussage wie der Gutschein insolvenzgesichert sein soll. Eine Änderung im deutschen Insolvenzrecht ist bislang noch nicht erfolgt. Außerdem stellt sich eine weitere Frage: Wie ist es mit Gutscheinen von Fluggesellschaften wie beispielsweise Ryanair, die ja in Deutschland rechtlich so einfach nicht zu belangen sind.
Fluggesellschaften mauern bei der Auszahlung der Ticketpreise
Statt dessen vertrösten die meisten Fluggesellschaften ihre verärgerten Passagiere dem Versprechen der kostenlosen Umbuchung oder Gutscheinen. Wer das nicht will bekommt anscheinend im Moment gar nichts. Wem in den vergangenen Corona-Wochen auf Mallorca Flüge storniert wurden, sollte nicht darauf hoffen, dass ihm das Geld zurückerstattet wird. Darauf verwies der Chef des Reisebüroverbandes der Balearen namens Aviba, Francesc Mulet.
Der Hintergrund dafür ist, dass die Fluggesellschaften einfach nicht das Geld in der aktuellen Situation haben um den Kunden den Ticketpreis zu erstatten. Hinter diesem Hintergrund wird dem Kunden die Auswahl der Erstattung auf der Webseite verwehrt. Kunden die sich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden bekommen gar keine Antwort. Man versucht von Seiten der Airlines die Sache erst einmal auszusitzen. Nur wer wirklich rechtlich gegen die Fluggesellschaft vorgeht kann eine Chance haben.
Was muss ich tun?
Wir können nur empfehlen: Bleiben sie hartnäckig, suchen sie sich gegebenenfalls einen Anwalt, schicken sie ihre Ansprüche mit der Aufforderung auf Erstattung bei eingeschriebenen Brief an die Fluggesellschaft, gegeben falls auch noch einmal eine Mahnung. Lassen sich sich auf keinen Fall abwimmeln denn die Erstattung des Ticketpreises steht ihnen nach europäischen Reiserecht zu.
Wer einen Flug gebucht hat aber wegen nicht fliegen kann wegen der Corona-Krise hat ein Recht für Rückerstattung des Ticketpreises. Die Europäische Union hat die Fluglinien eindringlich ermahnt, Passagieren, denen Flüge wegen der Corona-Pandemie gestrichen wurden, das Geld zurückzuerstatten oder ein Ticket für die gleiche strecke an einem anderen Tag anzubieten. Gutscheine reichten nur dann aus, wenn diese von den Fluggästen auch akzeptiert werden. Wer keinen Gutschein will, dem muss der Flugpreis in Geld erstattet werden.
Wichtige Adressen um seine Ansprüche geltend zu machen:
Ryanair DAC Dublin office, Airside Business Park, Swords, Co Dublin, Ireland | Laudamotion GmbH Concorde Business Park 1/A/7-9 A-2320 Schwechat Österreich |
Condor Flugdienst GmbH Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel | Eurowings GmbH Großenbaumer Weg 6 40472 Düsseldorf |
TUIfly Vermarktungs GmbH Karl-Wiechert-Allee 23 30625 Hannover | easyJet Airline Company Limited Hangar 89 London Luton Airport Luton LU2 9PF England |
Weitere Meldungen zu diesem Thema:
- Ministerpräsident Pedro Sánchez will letzte Verlängerung des Alarmzustandes
- Playa de Palma wird Versuchslabor für Corona-Urlaub
- Invasion der der blauen Segelqualle auf Mallorca
- Sommerurlaub in Spanien geht nur auf den Mallorca & Co. sowie den Kanaren
- Was ist jetzt auf Mallorca in Bezug auf Boot und Strand erlaubt?
- Gesundheitsminister Spahn gegen Ballermann-Tourismus auf Mallorca
- Spanien schließt erneute Ausgangssperre nicht aus
- Madrid erlaubt EU-Urlauber-Flüge ab Ende Juni
- Ryanair drückt sich vor der Erstattung der Ticketpreise