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PCR-Testpflicht sorgt für Ärger bei Mallorca-Urlauber

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Corona-Schnelltests

PCR-Testpflicht auf Mallorca und den Nachbarinselnsorgt für steigenden Unmut unter deutschen Reisenden und Residenten

Seit dem 23. November 2020 darf man nur noch nach Mallorca einreisen, wenn man einen PCR Test vorweisen kann. Der PCR-Test muss in englischer oder spanischer Sprache von der Textstelle verfasst sein.

Nach Aussagen einiger Reisenden ist es schwer, in Deutschland einen PCR-Test in diesen beiden geforderten Sprachen zu bekommen. Es gibt aber zahlreiche Labore in Deutschland die auf Wunsch den PCR Test auch in englischer Sprache ausstellen. Dieser Wunsch muss auf dem Antrag mit dem Test kenntlich gemacht werden.

Seit dem vergangenen Montag müssen Einreisende auch aus dem in Spanien als Risikoland geltenden Deutschland einen PCR-Test vorzeigen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Er darf nicht auf Deutsch abgefasst sein. Wer dieser Forderung nicht nachkommt, dem droht ein hohes Bußgeld.

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