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Neue Regeln für Reisen zwischen Mallorca und Deutschland

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Quarantäne nach Einreise auf Mallorca
Bild: Adobe-Stock

Das sind die neuen Regeln für Reisen zwischen Deutschland und Mallorca

Reisende, die aus Risikogebieten wie Mallorca nach Deutschland zurückkehren, müssen ab dem 08. November neue Regelungen beachten, die von der Bundesregierung beschlossen wurden.

Die allerwichtigste Regel, und die wird Auswirkungen auf das Reiseverhalten der Deutschen haben, ist dass alle die aus einem Risikogebiet zurückkehren sich künftig in Quarantäne begeben müssen. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen frühestens aufgehoben werden wenn ein negativer Corona-Test vorliegt.

Hinzukommt, dass der Arbeitgeber den Lohn in der Quarantänezeit nicht mehr weiter zahlen muss. Entweder man nimmt sich für diese Zeit Urlaub oder beantragt unbezahlten Urlaub. Außerdem müssen die Corona-Tests, die die Quarantäne vorzeitig beenden, von dem Rückkehrer bezahlt werden.

Ursprünglich sollten diese neuen Quarantäneregeln für Reiserückkehrer aus Risikogebieten schon am 15. Oktober in Kraft treten. Nun hat man sich aber dafür entschieden dass die Regelung erst ab dem 8. November gelten. Hintergrund ist der, dass dann alle aus den Herbstferien wieder zurück sind. Ein zweiter Grund ist der dass die elektronische Erfassung der Rückkehrer mit der Aussteigekarte technisch noch nicht umgesetzt war.

Hier soll dann die Bundespolizei auch ab dem 8. November die Richtigkeit der Angaben auf der so genannten Aussteigekarte kontrollieren. Die Daten dieser Karte werden dem zuständigen Gesundheitsämtern zur weiteren Bearbeitung übersandt.

So werden die Gesundheitsämter im Wohnsitz der Rückkehrer in die Lage versetzt, genau nach zu kontrollieren ob der Jenige die Quarantäne einhält und ob der jenige nach fünf Tagen den Test in welcher Form absolviert hat. Das Bundeskabinett hat eine sogenannte Musterquarantäneverordnung (hier nachzulesen) verabschiedet.

Die Bundesregierung hat eine Reihe von  Ausnahmen für die Quarantänepflicht bestimmt. So müssen Reisende, die sich  nur 24 Stunden im Grenzgebiet aufgehalten haben, nicht in Quarantäne. Gleiches gilt für  Grenzpendler und Grenzgänger, die nachweislich  zwingend notwendig berufs-, studien- oder ausbildungsbedingt aus einem Risikogebiet zurückkehren. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig und mindestens einmal wöchentlich an ihrem Wohnsitz zurückkehren und nachweislich angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten haben. Das gleiche gilt für Personen die nur durch reisen.

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