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Neue Quarantäneregeln ab dem 01. Oktober in Deutschland

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Grenzkontrolle Flughafen
Bild: Adobe-Stock

Ab dem 1. Oktober sollen neue Quarantäneregeln in Deutschland für Mallorca-Rückkehrer gelten

 Pünktlich zum Herbst steigen aber fast überall die Zahlen und immer mehr Urlaubsländer werden zu Risikogebieten erklärt. Während das bisher in der Regel höchstens bedeutet, dass man bei Rückkehr einen (kostenlosen!) Corona-Test machen musste, soll ab Oktober eine Quarantänepflicht für mindestens 5 Tage gelten – auch mit negativem Test! Aber was genau heißt das für meinen Urlaub? Wenn ich 7 Tage weg will – muss ich dann jetzt für 12 Tage Urlaub einreichen?

Mit der neuen Regelung wird es Menschen erschwert, Urlaub in Risikogebieten zu machen. Während bisher schon ein einziges negatives Testergebnis nach 24 bis 48 Stunden alle Einschränkungen nach einem Urlaub trotz Reisewarnung aufhob, soll ab dem 1. Oktober eine neue Quarantäne-Pflicht gelten.

Wer aus einem Land zurückkehrt, für das zu dem Zeitpunkt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und des RKI vorliegt, der muss sich auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach 5 Tagen kann diese mit einem positiven Testergebnis beendet werden. Lässt man sich nicht testen, muss man 14 Tage in Quarantäne bleiben.

Wichtig ist auch zu wissen, dass der Arbeitgeber die Zeit der Quarantäne nicht bezahlen muss. Gegebenenfalls kann es auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Man sollte auf jeden Fall die Quarantänezeit mit in die Urlaubszeit einrechnen.

Auch bei Schulkindern gibt es Probleme. Kinder die in der Schule wegen der Quarantäne fehlen bekommen diese Tage als unentschuldigtes Fehlen ins Zeugnis geschrieben.

Kann man dann jetzt noch eine Reise stornieren wenn eine Reisewarnung vorliegt? Stiftung Warentest sagt dazu jedoch auf der „Test.de“-Webseite: „Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt als deutliches Indiz für außergewöhnliche Umstände und bedeutet: Reisende können kurz bevor­stehende Pauschal­reisen in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grund­sätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren.“

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