Mehrere Fluggastrecht-Portale überziehen Mallorca-Flieger mit zahlreichen Klagen wegen Erstattung
Geld statt Gutschein – das dürfen Passagiere verlangen, wenn in der Corona-Krise Flüge ausfallen. Da viele auf Erstattungen warten, drohen mehrere Fluggastrecht-Portale mit einer Klagewelle.
Ausgebliebene Erstattungen für Flüge, die in der Corona-Krise nicht gestartet sind, werden zunehmend ein Fall für die Gerichte. Flightright, ein Dienstleister zur Durchsetzung von Fluggastrechten, teilte am Mittwoch mit, nun gegen die Deutsche Lufthansa zu klagen. Auch gegen den irischen Billigflieger Ryanair will das Unternehmen vor Gericht ziehen.
In den vergangenen Wochen hatte diese Firma rund 20.000 Fälle von Fluggästen erhalten, denen eine Erstattung der Ticketkosten zusteht. Insgesamt entspricht das einer Gesamtsumme von über 20 Millionen Euro.
Flightright hat nach eigenen Angaben 20.000 Fälle vorliegen, in denen Kunden eine Erstattung der Ticketpreise zusteht, die nicht erfolgt ist. Es soll um ausstehende Rückzahlungen von mehr als 20 Millionen Euro gehen. Das Unternehmen ist einer von mehreren Anbietern, die seit Jahren im Auftrag von Passagieren Entschädigungen nach den EU-Flugastrechten für Verspätungen und andere Unregelmäßigkeiten eintreiben. Mit den Erstattungsansprüchen für in der Corona-Krise ausgefallene Flüge sieht das Unternehmen nun ein neues Tätigkeitsfeld für sich geschaffen.
„Diese Gerichtsverfahren sind juristisch unnötig, denn die Rechtslage ist eindeutig“, sagt Flightright-Gründer Philipp Kadelbach. Wünschten Passagiere für einen ausgefallenen Flug eine Erstattung, müssten Airlines Geld zurückzahlen. Anders als bei Verspätungen gelte das unabhängig vom Grund des Ausfalls.
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