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Ladenöffnungszeiten auf Mallorca neu geregelt

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© Mallorca-OK

Die Ladenöffnungszeiten sind in Spanien seit einiger Zeit weitgehend liberalisiert. Jeder Inhaber eines Geschäfts kann die Öffnungszeiten an Werktagen (also außer sonntags) frei wählen, darf dabei aber 90 Wochenstunden nicht überschreiten.

Für die Feiertage gibt es besondere Regelungen. Es gibt gesetzliche Feiertage an denen geöffnet werden darf, aber auch Feiertage wo die Geschäfte geschlossen bleiben müssen.

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

An 15 gesetzlich festgelegten Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2915 dürfen alle Geschäfte öffnen. Die Termine sind:

– Sonntag, 29. März
– Gründonnerstag, 2. April
– Sonntag, 3. Mai
– Sonntag, 7. Juni
– Sonntag, 12. Juli
– Sonntag, 2. August
– Mariä Himmelfahrt, 15. August
– Sonntag, 6. September
– Día de la Hispanidad, 12. Oktober
– Allerheiligen, 2. November
– Verfassungstag, 7. Dezember
– Sonntag, 13. Dezember
– Sonntag, 20. Dezember
– Sonntag, 27. Dezember

An folgenden Feiertagen darf auf gar keinen Fall geöffnet werden:

– Neujahr
– Dreikönige
– Karfreitag und Ostermontag (3. und 6. April)
– 1. Mai,
– Mariä Empfängnis (8. Dezember)
– Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)

Sonderregelungen gibt es für den kleinen Einzelhandel und die touristischen Zonen auf Mallorca und den Nachbarinseln. Völlig frei wählen können ihre Öffnungszeiten Geschäfte, die weniger als 300 Quadratmeter Verkaufsfläche haben und obendrein als kleines oder mittleres Unternehmen gelten (also maximal 250 Personen beschäftigen).

Frei festlegen können ihre Öffnungszeiten auch Geschäfte in Häfen, Flughäfen und Bahnhöfen. Das gilt auch für Geschäfte, in denen es Backwaren, Zeitungen, Fertiggerichte, Treibstoffe (Tankstellen) und Blumen zu kaufen gibt.

Völlig frei wählen können ihre Öffnungszeiten auch Geschäfte in touristischen Zonen. Die Gemeinden können zu diesem Zweck beschließen, dass eine bestimmte Gegend (oder das komplette Gemeindegebiet) zur „zona de gran afluencia turística“ („Zone großen Touristenandrangs“) deklariert wird.

Als Touristenzonen gelten in Palma etwa die Altstadt, Calamajor, der Paseo Marítimo sowie die Küste von El Molinar bis Arenal. In Calvià ist fast der gesamte Küstenstreifen Touristenzone, was auch für Manacor, Santanyí und Ses Salines gilt.

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