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Keine Quarantänepflicht für Mallorca-Rückkehrer in Nordrhein-Westfalen

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Risikogebiet
Bild: Adobe

Ein Gericht kippt Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wie Mallorca in Nordrhein-Westfalen

Wer aus einem Risikogebiet kommend, und als solches gilt auch Mallorca, nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss ab sofort nicht mehr in Quarantäne. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die seit 9. November geltende Einreiseverordnung mit der Quarantänepflicht gekippt.

Geklagt hatte ein Mann aus Bielefeld gegen die Quarantänepflicht, der auf den Balearen und den Kanaren (kein Risikogebiet) gewesen ist. Da der Inzidenzwert in der Heimatstadt des Mannes höher liege als auf den Balearen, gehe von ihm keine größere Gefahr hinsichtlich des Coronsvirus aus, als wenn er daheim geblieben wäre. Somit sei die Regelung im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus keine adäquate Maßnahme und nicht verhältnismäßig.

„Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, zitiert die „Rheinische Post“ eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums.

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