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Jetzt kommen die neuen Quarantäne-Regeln für Mallorca-Rückkehrer

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Grenzkontrolle Flughafen
Bild: Adobe-Stock

Fünftägige Mindest-Quarantäne für Deutschland-Reisende gilt ab dem 8. November für die Mallorca-Rückkehrer die neuen Quarantäne-Regeln

Langsam werden die Fragezeichen weniger, die sich in den vergangenen Wochen rund um die Einreise in Deutschland aus Risikogebieten aufgetan hatten. Ursprünglich sollte die neue Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer ab dem 15. Oktober gelten. Nun sieht die Bundesregierung dafür den 8. November. Am vergangenen Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett eine sogenannte Musterquarantäneverordnung, die eine „gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder“ darstellen soll, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch mitteilte. Die konkrete Umsetzung liegt demnach bei den Bundesländern, Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten.

Die neuen Einreise-Reisebestimmungen aus Risikogebieten nach Deutschland in der Übersicht:

  • Ab dem 8. November kommt die 10-tägige Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten
  • Die kostenlosen Corona-Tests an den deutschen Flughäfen werden ab sofort eingestellt
  • Nach dem fünften Tag, kann man einen Corona-Test machen – fällt dieser negativ aus, darf die Quarantäne beendet werden
  • Wer vor dem 8. November mit einem frischen Testergebnis von Mallorca nach Deutschland einreist, muss gar nicht in Quarantäne
  • Die Einreisekontrollen in Deutschland werden verstärkt
  • Die Bundespolizei ist nun direkt für die Erhebung, die Kontrolle und die Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter zuständig.

Wichtiger Hinweis: Bei allen Vorgaben handelt es sich um eine sogenannte Musterquarantäneverordnung. Jedes Bundesland entscheidet eigenständig, ob die einzelnen Punkte auch so oder anders umgesetzt werden.

Zentralisiert und damit verstärkt werden soll künftig die Kontrolle der Einreise. Waren die Daten der Aussteigekarten bislang von den Fluggesellschaften oder Busunternehmen erhoben worden, soll die Bundespolizei nun direkt für die Erhebung, die Kontrolle und die Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter zuständig sein. Eine Abgleichung der Daten mit den Personalien im Ausweis sollen verhindern das falsche Angaben gemacht werden.

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