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Gruppenvergewaltigung: ein deutscher Urlauber aus U-Haft entlassen

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Gericht Mallorca

Ein deutscher Urlauber wurde freigelassen, während vier andere in Untersuchungshaft verbleibeneiner wegen einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung auf Mallorca

Im Fall der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung durch deutsche Urlauber an der Playa de Palma gibt es Neuigkeiten: Einer der fünf jungen Männer, die in Untersuchungshaft genommen wurden, wurde am Freitag (15.9.) unter bestimmten Bedingungen freigelassen. Dies wurde von zwei unabhängigen Quellen aus dem Justizumfeld der Mallorca Zeitung bestätigt.

Vier weitere Urlauber bleiben weiterhin in Untersuchungshaft. Sie werden beschuldigt, am 13. Juli in einem Hotel an der Playa de Palma eine 18-jährige Deutsche vergewaltigt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten diese Vorwürfe und argumentieren, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte. Ein sechster Mann, der zuvor festgenommen worden war, wurde bereits zuvor ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt.

Der nun freigelassene junge Mann konnte überzeugend darlegen, dass er nicht an dem sexuellen Vorfall mit der 18-Jährigen beteiligt war. Die Anhörung vor dem Landgericht in Palma, zu der die drei Anwälte der Beschuldigten aufgerufen hatten, fand am Mittwoch statt. Nach Hinterlegung einer Kaution von 10.000 Euro wurde der Mann am Freitag freigelassen und ist mittlerweile nach Deutschland zurückgekehrt. Wie die vier anderen deutschen Urlauber, die weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben, stammt er ebenfalls aus Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen.

Das zuständige Ermittlungsgericht hatte den ersten Antrag auf Freilassung aller fünf Beschuldigten aus der Untersuchungshaft abgelehnt, woraufhin sich die Anwälte an das Landgericht gewandt hatten. Die Dauer des weiteren Aufenthalts der anderen vier Urlauber in Untersuchungshaft ist ungewiss. In Spanien kann die Untersuchungshaft bei schweren Straftaten Monate oder sogar Jahre andauern, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Auch der jetzt freigelassene Mann bleibt nach wie vor beschuldigt, da das Unterlassen von Hilfeleistung bei einer Vergewaltigung ebenfalls strafbar ist.

Die junge Frau, die ebenfalls im Urlaub war, hatte einen der Beschuldigten an der Playa de Palma kennengelernt. Der Abend endete im Hotelzimmer der Freunde des Mannes. Die 18-Jährige gab zu, dass es anfangs einvernehmlicher Sex war. Später behauptete sie jedoch, dass mehrere der Männer sie genötigt hätten.

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