Start Promi Gericht entscheidet Streit am Ballermann: Jürgen Milski und Melanie Müller

Gericht entscheidet Streit am Ballermann: Jürgen Milski und Melanie Müller

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Foto: (c) Tatiana Back

Der Rechtsstreit ist beendet. Ob Jürgen Milski und Melanie Müller allerdings wieder Freunde werden, ist mehr als fraglich. Der Rechtsstreit ist beendet. Ob Jürgen Milski und Melanie Müller allerdings wieder Freunde werden, ist mehr als fraglich.

Jürgen Milski hat die einstweilige Verfügung, die Melanie Müller gegen ihn beim Landgericht Stuttgart erwirkt hatte, akzeptiert. Mit der Verfügung ging sie gegen ihren Ex-Duett-Partner vor, da der behauptet hatte, der Party-Schlager „Du bist es vielleicht“ sei nur für ihn geschrieben worden. Und: Er hatte Melanie Müller der Lüge bezichtigt, nachdem sie gesagt hatte, das Lied gehöre ihr.

Jürgen Milski darf nun nicht mehr behaupten, dass das Lied „Du bist es vielleicht“ für ihn geschrieben wurde und Melanie Müller der Lüge bezichtigen, wenn sie sagt, es sei für sie verfasst worden. Sollte er dagegen verstoßen, drohen ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Sollte er wiederholt dagegen verstoßen, könnte er sogar für bis zu zwei Jahre in Haft genommen werden.

Die Gerichtskosten muss der „Big Brother“-Star tragen. Laut Beschluss hatten sich Müller und Milski um 15.000 Euro gestritten.

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